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02.02.2021 – Aufruf zur Meldung bekannter Anwältinnen und Anwälten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Aufruf zur Meldung bekannter Anwältinnen und Anwälten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Mitte 2018 trat der neue Vertrag betreffend die Screening-Methode im Rahmen der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit gemäss Art. 56 Abs. 6 KVG zwischen FMH, curafutura und santésuisse in Kraft. Die Vertragspartner legen in diesem Vertrag als Screening-Methode zur Detektion von Ärztinnen und Ärzte mit auffälligen Kosten die zweistufige Regressionsanalyse gemäss Schlussbericht der Studie von Polynomics AG fest. Anwendung findet diese neue Methode ab Statistikjahr 2017. Am 05.11.2020 und am 12.11.2020 fanden zwei virtuelle Informationsveranstaltungen zur neuen Screening-Methode (Regressionsanalyse) im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ärztliche Vertreter von Ärzteorganisationen und Trustcenters statt. Ziel dieser Informationsveranstaltungen war es, den ärztlichen Vertretern, welche betroffene Ärztinnen und Ärzte unterstützen, begleiten und beraten, einen Überblick über diese neue Methode zu geben, wichtige Hinweise und Abläufe aufzuzeigen, ein gemeinsames Verständnis dazu zu entwickeln sowie einen Informationsaustausch unter den Anwesenden zu ermöglichen.

Bereits sind einige Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, welche auf der neuen Screening-Methode basieren, hängig und insbesondere in den nächsten Monaten werden einige dazukommen. Dabei kommen den Anwältinnen und Anwälten der betroffenen Ärztinnen und Ärzten eine grosse Bedeutung zu. Damit diese die Ärztinnen und Ärzte nach besten Kräften unterstützen können, ist ein vertieftes Verständnis der neuen Screening-Methode notwendig. Wir möchten gerne im zweiten Quartal 2021 eine Informationsveranstaltung für involvierte Anwältinnen und Anwälte, welche betroffene Ärztinnen und Ärzte verteidigen, durchführen. Diese Informationsveranstaltung soll den involvierten Anwältinnen und Anwälten einen Überblick über die neue Methode geben, wichtige Hinweise und Abläufe aufzeigen, vertiefte juristische Argumentationsansätze diskutieren und ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch ermöglichen. Allenfalls steht auch die Gründung einer Austauschplattform für Anwältinnen und Anwälte zur Diskussion, auf der Urteile, neuste Entwicklungen im Zusammenhang mit WZW-Verfahren und juristische Erfahrungen ausgetauscht werden könnten. Unser Hauptziel ist das Verhindern eines Präzedenzurteils, welches negative Auswirkungen auf alle nachgelagerten Fälle haben kann. Dies aufgrund unvollständiger Informationen und fehlender Detailkenntnis über diese Methode.

Damit wir möglichst viele involvierte Anwältinnen und Anwälte für die Informationsveranstaltung einladen können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte melden Sie uns Namen und ggf. Kontaktdaten von Ihnen bekannten Anwältinnen und Anwälten, welche Ärztinnen und Ärzte bei Wirtschaftlichkeitsverfahren vertreten. Sie können uns dies sehr gerne auf [email protected] melden. Für Ihre Rückmeldung bis zum 15. Februar 2021 danken wir Ihnen herzlich.

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