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02.02.2021 – TARDOC-Prüfbericht hat Priorität

TARDOC-Prüfbericht hat Priorität

Die Expertinnen und Experten der ats-tms AG sowie der Tarifpartner FMH, curafutura und MTK sind aktuell mit dem Prüfbericht des BAG zum TARDOC beschäftigt. Die Kritikpunkte des BAG wurden systematisch erfasst und werden aktuell bearbeitet. Wo notwendig hat die FMH mit den betroffenen Fachgesellschaften bereits Kontakt aufgenommen.

Wichtige Themen für alle, der FMH angeschlossenen medizinischen Gesellschaften, sind das Referenzeinkommen, die Jahresarbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte, das Kostenneutralitätskonzept sowie das Konzept zu den Besitzständen. Dazu finden aktuell zwischen FMH, curafutura und MTK noch Gespräche statt. Die FMH wird ihre Mitglieder bzw. ihre angeschlossenen Organisationen zu gegebener Zeit über die Ergebnisse und möglichen Anpassungen in den Konzepten informieren.

Aufgrund der enormen Ressourcen, die der BAG-Prüfbericht erfordert, sind wichtige andere Projekte im Moment sistiert. So werden die Projekte «Nichtärztliche Überwachung» sowie «Plausibilisierung Minutagen» erst im Frühsommer wieder aufgenommen. Das Projekt «Weiterentwicklung TARDOC-Kostenmodelle» in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen läuft aber weiter. Ebenso das Projekt «LegiData»: TARDOC setzt auch im Bereich der Sparten- und Dignitätsdatenbank neue Massstäbe, indem erstmals für alle Leistungserbringer und Kostenträger in einer zentralen Datenbank sämtliche relevanten Daten erfasst werden. Für Leistungserbringer, Krankenversicherer und Softwareanbieter wird LegiData zudem entsprechende Schnittstellen bereitstellen.

In der Zwischenzeit konnten sich der Verwaltungsrat der ats-tms AG auch auf ein neues Organisationskonzept für die «TARDOC-Interpretationskommission» einigen, welche die heutige Paritätische Interpretationskommission PIK ablösen soll.

Die FMH wird allfällige Anpassungen bei den Schlüsselthemen Kostenneutralität, Besitzstände und ärztliches Referenzeinkommen im März der FMH-Delegiertenversammlung vorlegen. Die DV kann dann entsprechende Beschlüsse dazu fällen. Im Anschluss daran ist eine Nachreichung an den Bundesrat geplant. TARDOC 1.2 soll weiterhin Anfang 2022 in Kraft treten.

Mit TARDOC 1.2 sind wir aber nicht am Ende angelangt. Die Strukturen der ats-tms AG sind von den beteiligten Tarifpartnern so gestaltet worden, dass TARDOC laufend und in regelmässigen Abständen aktualisiert werden kann. Nach TARDOC 1.2 folgt also bald auch TARDOC 2.0.

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