Durch die Inkraftsetzung der neuen Art. 55 und 56 HMG ist seit dem 1. Januar 2020 das Interesse erneut und verstärkt auf die Problematik der «Weitergabepflicht von Rabatten und Vergünstigungen» gelenkt worden, welche seit 1996 grundsätzlich in Art. 56 Abs. 3 Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt ist. Der Leistungserbringer muss dem Schuldner der Vergütung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten direkte oder indirekte Vergünstigungen wie Preisrabatte und Rückvergütungen weitergeben (Art. 56 Abs. 3 KVG), im Tiers garant an Patientinnen und Patienten, im Tiers payant an die Krankenversicherer. Leistungserbringer dürfen erhaltene Vergünstigungen nicht für sich selbst zu behalten (Vorteilsverbot/Integritätsgebot) bzw. sind verpflichtet allfällige Rabatte auf Medikamente und Medizinprodukte transparent auf der Rechnung auszuweisen und weiterzugeben (Weitergabepflicht).
Das Gesetz und die Verordnung geben allerdings nicht vor, in welcher konkreten Form Preisrabatte auf Rechnungen ausgewiesen werden müssen. Ebenso wenig existieren gemeinsame Empfehlungen der Tarifpartner, wie die in der Praxis sehr unterschiedlich gestalteten wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen den Akteuren auf einer Rechnung abgebildet werden können. Eine Anforderung ist sicherlich, dass dies in einer transparenten und nachvollziehbaren Form geschieht.
Die FMH hat deshalb eine Umsetzungsempfehlung erstellt, wie aus ihrer Sicht gewährte Rabatte transparent auf den Rechnungen transparent nach Art. 42 KVG ausgewiesen werden und dem Schuldner einer Vergütung weitergegeben werden können. Zudem gibt die Umsetzungsempfehlung einen Einblick in die betroffenen Bereiche Heilmittel und Medizinprodukte. Erhaltene Rabatte können in unterschiedlicher Form auf der Rechnung an den Schuldner weitergegeben werden. Im Sinne der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und besseren Verständlichkeit empfiehlt die FMH den Ärztinnen und Ärzten erhaltene Rabatte auf der Rechnung, sowohl im Tiers garant (Rechnungsstellung an Patient/In), wie auch im Tiers payant (Rechnungsstellung direkt an die Versicherung) auszuweisen wie folgt:
Die FMH empfiehlt bis spätestens im Jahr 2022 1 für erhaltene Rabatte und Vergünstigungen eine zusätzliche separate Position über den Tarifcode 406 und die Tarifziffer 1000 «Rabatte» auf der Rechnung aufzuführen. Das Medizinprodukt oder Heilmittel soll mit dem ursprünglichen Betrag ohne Rabatt ausgewiesen werden, beispielsweise gemäss SL-Publikumspreis bei einem Heilmittel. Der effektiv gewährte Rabatt wird auf der Rechnung mit einer separaten Position in CHF ausgewiesen, ohne weitere Angaben von gewährten Prozenten. Der Text der «Rabattposition» kann auf die spezifische Situation angepasst werden. Für jedes Produkt auf der Rechnung wird der Rabatt dabei separat ausgewiesen; die Tarifziffer 1000 ist abhängig von der Anzahl rabattierter Produkte also mehrmals anwendbar.
Die FMH hat versucht, diese Umsetzungsempfehlung mit den Krankenversicherungen zu vereinbaren. Diese bevorzugen jedoch eine Lösung über den Skalierungsfaktor («external factor»). Die FMH lehnt diese Umsetzungsvariante jedoch wegen Intransparenz sowie zu komplizierter und unverständlicher Umsetzung klar ab und empfiehlt die Lösung über den Tarifcode 406 mit der Tarifziffer 1000 «Rabatte».
Vorteile der Umsetzungsempfehlung der FMH
Die Umsetzungsempfehlung der FMH ist aus vielen Gründen die bessere Variante. Sie ermöglicht eine transparente Darstellung auf der Rechnung, die für alle einfach nachvollziehbar und verständlich ist – auch für die Patientinnen und Patienten. Als Verband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte legt die FMH grossen Wert auf eine korrekte Umsetzung der Verordnung über die Integrität und Transparenz (VITH) und möchte Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle sicherstellen. Eine spezifische Tarifposition ist sowohl transparent und als auch einfach monitorisierbar.
Weiterführende Informationen
Bei Fragen zur Weitergabe von Rabatten auf Rechnungen können Sie gerne die Abteilung Rechtsdienst ([email protected]) oder die Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife ([email protected]) kontaktieren. Zudem finden Sie auf der Website der FMH weitere Informationen unter Verordnung über die Integrität und Transparenz VITH. Die Umsetzungsempfehlung ist ebenfalls auf der Website der FMH zu finden
1 Gestützt auf Rahmenvertrag FMH/HSK-CSS» Qualitätsvereinbarung gemäss Artikel 56 Absatz 3bis KVG»