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06.04.2021 – Stellungnahme eingereicht

Stellungnahme eingereicht

500 Tage nach der Einreichung des Genehmigungsantrages von TARDOC hat das BAG am 20. November 2020 den beteiligten Tarifpartnern FMH und curafutura den lang erwarteten Prüfbericht zum TARDOC zugestellt. Das BAG kommt im Prüfbericht zum Schluss, dass der TARDOC mit Anpassungen materiell genehmigungsfähig ist. Wichtig an dieser Stelle ist der Hinweis, dass der Bundesrat aber dazu noch keinen Entscheid gefällt hat und bisher lediglich die Beurteilung des BAG vorliegt.

Die Kritikpunkte des BAG wurden systematisch erfasst und zwischen Dezember und Anfang März von der Geschäftsstelle der ats-tms sowie den Tarifpartnern FMH, curafutura und MTK bearbeitet. Wo notwendig hat die FMH mit den betroffenen Fachgesellschaften bereits Kontakt aufgenommen. Ziel war es, TARDOC 1.2 inkl. einer umfassenden Stellungnahme als Antwort auf den Prüfbericht des BAG rasch dem Bundesrat nachzureichen.

Konzepte zu Dignität und Kostenneutralität überarbeitet

Am 30. März 2021 wurden die angepassten Konzepte zu Dignität und Kostenneutralität sowie die Stellungnahme der beteiligten Tarifpartner der ats-tms AG beim BAG eingereicht. Dies soll eine rasche Genehmigung des TARDOC durch den Bundesrat ermöglichen. Wichtige Themen für alle der FMH angeschlossenen medizinischen Gesellschaften sind das Referenzeinkommen, die Jahresarbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte, das Kostenneutralitätskonzept sowie das Konzept zu den Besitzständen. Dazu fanden in den letzten Wochen zwischen FMH, curafutura und MTK spezifische Gespräche statt. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen umrissen.

Längere Mess- und Steuerphase

Die Tarifpartner haben das Kostenneutralitätskonzept aufgrund des Prüfberichts in gewissen Teilen überarbeitet. Konkret haben die Tarifpartner vereinbart, dass die Mess- und Steuerphase von 18 Monaten auf 30 Monate verlängert wird. Dadurch lässt sich der Effekt des Wechsels des Tarifmodells über den längeren Zeitraum von neu 2.5 Jahren messen und steuern. Damit wird nicht nur die statische Kostenneutralität ex-ante mit der Berechnung und Berücksichtigung des EF von 0.86 sichergestellt, welche durch den Wechsel des Tarifmodells (gemäss Art. 59c Abs. 1 lit. c KVV) bedingt ist. Die Kostenneutralität ist dank der längeren Mess- und Steuerphase auch ex-post gewährleistet. Eine dynamische Kostenneutralität über mehrere Jahre hat keine gesetzliche Grundlage und entspräche faktisch einem Globalbudget. Die Tarifpartner erfüllen aus ihrer Sicht die Vorgaben gemäss Art. 59c Abs. 1 lit. c KVV.

Kürzere Besitzstandswahrung – aber frühere Geltendmachung

Das BAG stellt weiter die im Dignitätskonzept beschriebene Lösung zur Besitzstandswahrung gänzlich in Frage und hat dabei auch die lange Dauer von 10 Jahren stark kritisiert. Die FMH und curafutura haben in einer Nachverhandlung festgelegt, die Dauer der Besitzstandswahrung von 10 auf 6 Jahren zu kürzen. Im Gegenzug wird jedoch die Voraussetzung für die Geltendmachung von Besitzstand auf erfolgte Rechnungsstellung drei Jahre vor Inkrafttreten des TARDOC angepasst.

Die Änderungen im Kostenneutralitäts- sowie im Dignitätskonzept erachtet die FMH als substanziell. Sie wurden deshalb im Cockpit diskutiert und im Anschluss der Delegiertenversammlung vom 24. März 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nationale Tariforganisation geplant

Alain Berset hatte am Runden Tisch von Anfang Dezember 2020 alle Tarifpartner zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Transparenz der eingereichten Projekte aufgerufen. Ferner hatte er die Gründung einer ambulanten, nationalen und gemeinsamen Tariforganisation aller Tarifpartner angeregt, um die Tarifprojekte gemeinsam weiterzuentwickeln. Dafür sollten die Tarifpartner dem Bundesrat als Basis der Zusammenarbeit einen gemeinsamen Letter of intent (LOI) einreichen. Nach längeren Verhandlungen konnte der LOI über eine gemeinsame Zusammenarbeit Anfang März von allen Tarifpartnern unterschrieben werden.

FMH, curafutura und MTK für rasche Genehmigung

Der in der LOI vorgesehene Zeithorizont, um den gemäss den Empfehlungen des BAG überarbeiteten TARDOC einzureichen – «so rasch wie möglich, aber bis spätestens Ende 2021» ist für die Tarifpartner curafutura und FMH zu spät. Die FMH, curafutura und die MTK möchten nach wie vor, dass TARDOC nach Einreichung der Nachbesserungen rasch genehmigt und auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt wird. Santésuisse und H+ möchten die Pauschalen und den Einzelleistungstarif erst Ende 2021 zur Genehmigung einreichen. 

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