Franchisenbefreite Koloskopie
Gemäss Art. 12d KLV übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Koloskopie zur frühzeitigen Erkennung eines Kolonkarzinoms bei bestimmten Risikogruppen unter folgenden Voraussetzungen:
Gemäss Art. 12e KLV übernimmt die Versicherung die Kosten für Koloskopie bzw. Stuhluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung eines Kolonkarzinoms in der allgemeinen Bevölkerung unter folgenden Voraussetzungen:
im Alter von 50 bis 69 Jahren. Untersuchungsmethoden:
Findet die Untersuchung im Rahmen der Früherkennungsprogramme in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, St. Gallen, Uri, Waadt oder Wallis statt, wird auf der Leistung keine Franchise erhoben.
In den meisten Kantonen muss der Arzt einem sogenannten Präventionsvertrag beitreten. In der Regel übernehmen die kantonalen Krebsligen die Akkreditierungsaufgaben im Auftrag der Kantone. Details sind bei den Kantonen bzw. den Krebsliegen zu erfahren, eine Übersicht gibt die Webseite von Swiss Cancer Srceening:
https://www.swisscancerscreening.ch/de/angebote-in-ihrem-kanton
Die Leistungen muss der Arzt dann über den Tarifcode 003 (TARMED Pauschalen) und die darin vereinbarte Pauschalen abrechnen. Sollte der Arzt die Präventionsleistungen über TARMED abrechnen, kann es sein, dass diese Rechnung in der automatisierten Rechnungsprüfung irrtümlich nicht als Präventionsleistung erkannt wird und trotzdem bezahlt (oder zurückgewiesen) wird. In diesem Fall ist der Patient benachteiligt, er zahlt für die Leistung die Franchise.
Unter anderem aus diesem Grund haben die Versicherer im Forum Datenaustausch beantragt, dass der Arzt die Leistungen auf der Rechnung zusätzlich mit einem sogenannten Service Attribut kennzeichnet. Die betroffenen Stakeholder (Krankenversicherer, FMH und H+) haben an der Sitzung des Fachorgans vom 24. Oktober 2020 dem Antrag zugestimmt, dass das service_attributes 2 für die Deklaration franchisebefreiter Leistungen im Zusammenhang mit Früherkennung des Kolonkarzinoms (Art. 12e lit. d KLV) anzugeben ist.
Neues FAQ Tarife und Tariftypen
Die FMH hat festgestellt, dass Ärztinnen und Ärzte teilweise die verschiedenen Tariftypen nicht oder nur ungenügend kennen. Deshalb hat die Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife ein entsprechendes FAQ verfasst. In Kürze wird dieses auch in französischer Sprache aufgeschaltet: