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10.01.2023 – QUALAB – jährliche Registrierung für Praxislabors auf der Datenaustauschplattform (DAP)

QUALAB – jährliche Registrierung für Praxislabors auf der Datenaustauschplattform (DAP)

Infoletter 6/2022 vom 10.1.2023

In einem QUALAB-Newsletter, mit einem Massenmail der FMH an die Praxislabors, mittels Info­letter ambulante Tarife 5/2022 sowie mit einem Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ) haben wir in den letzten Monaten aufgerufen, sich auf der QUALAB-Datenaustausch­plattform (DAP) zu registrieren.

Das Wichtigste in Kürze (weiterreichende Erklärungen siehe SÄZ-Artikel):

  • Im Rahmen der Digitalisierung wurde eine Datenaustauschplattform (DAP) entwickelt.
  • Jedes Labor muss jährlich seine QUALAB-Teilnahme auf der DAP registrieren, die Gebühr beträgt 40 CHF.
  • Die Registrierungsgebühr entspricht dem QUALAB-Beitrag, der seit 1999 via Qualitäts­kontrollzentren eingefordert und jährlich an die QUALAB weitergegeben wurde.
  • Pro Labor – und nicht pro Arzt – muss einmalig eine Laboridentifikationsnummer (GLN Labor) als Identifikation bei Refdata beantragt werden.
  • Die GLN Labor wird nicht auf den Rechnungen aufgeführt.
  • Der Nachweis der durchgeführten externen Qualitätskontrolle (EQK) wird ab 2023 pro Labor durch die Qualitätskontrollzentren (QKZ) via DAP an QUALAB übermittelt. Spätestens vor dem ersten Ringversuch im Jahr 2023 muss das Labor registriert sein. Die Praxislabors müssen sich für die EQK wie gewohnt weiterhin bei einem QKZ anmelden und die persönliche ZSR und GLN aller Ärztinnen und Ärzte, die Laboranalysen im Pra­xislabor veranlassen, angeben (insbesondere bei Gruppenpraxen). Neu werden diese Daten mit einer GLN Labor verknüpft.
  • Der Nachweis der internen Qualitätskontrolle (IQK) gegenüber QUALAB erfolgt mittels Selbstdeklaration auf der DAP (einmal jährlich).
  • Den Nachweis eines durchgeführten kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) erfolgt gemäss Aufforderung durch QUALAB.

Die Erst-Registrierung benötigt leider einen nicht zu vernachlässigenden Aufwand. Es braucht Zeit, sich in die Dokumente und Anleitungen einzulesen und für die Beantragung der GLN Labor wird ein zusätzlicher Zwischenschritt (kann 2 bis 3 Wochen dauern) benötigt. Es haben sich bereits viele Labors registriert und wertvolle Hinweise zur Anpassung der Registrierungsanleitung gegeben, entsprechend werden diese Anleitung und die FAQ laufend von der QUALAB aktualisiert; die aktuellste Version finden Sie unter folgendem Link: https://www.qualab.swiss/Registration-Labor.htm.
 

Bei allfälligen Fragen betreffend Registrierung wenden Sie sich bitte an die QUALAB: [email protected]

Wir bitten Sie, diese Information an Ihre Basismitglieder weiterzugeben. Besten Dank!

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