Die Testkosten auf Sars-CoV-2 werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr durch den Bund übernommen. Die Vergütung für die Impfkosten gegen Covid-19 wird bis Ende 2023 verlängert.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt nur bei Personen mit Symptomen und medizinisch-therapeutischer Konsequenz die Testkosten auf individuelle ärztliche Anordnung. In allen anderen Fällen gehen die Kosten zulasten der getesteten Person.
Antigen-Schnelltests in der Arztpraxis werden grundsätzlich nicht durch die OKP übernommen.
Das Parlament hat die Bestimmung im Covid-19-Gesetz zur Übernahme der Kosten der Covid-19-Analysen durch den Bund nicht verlängert.
Der Bund kann somit die Kosten der Analysen auf Sars-CoV-2 gemäss Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3 nur noch bis am 31. Dezember 2022 übernehmen.
Ab dem 1. Januar 2023