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10.01.2023 – Überarbeitung Vertrag zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

Überarbeitung Vertrag zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

Infoletter 6/2022 vom 10.1.2023

Das Gesetz schreibt in Art. 56 Abs. 6 KVG vor, dass die Versicherer und Leistungserbringer eine gemeinsame Methode im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung vereinbaren müssen. Der Ver­trag betreffend die Screening-Methode im Rahmen der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit trat im August 2018 in Kraft. In diesem Vertrag haben die Vertragspartner santésuisse, curafutura und FMH die Regressionsmethode gemeinsam vereinbart. Diese Screening-Methode identifiziert ärztliche Leistungserbringer, die unter Berücksichtigung bestimmter Parameter (Alter, Ge­schlecht, Ort der Leistungserbringung, Pharmaceutical Cost Groups, Spitalaufenthalt im Vorjahr, tiefe/hohe Franchise) und im Vergleich zu einem Referenzkollektiv statistisch auffällige Kosten aufweisen. Erst in der nachfolgenden Einzelfall-Beurteilung des ärztlichen Leistungserbringers – die zwingend ist zur Beurteilung, ob eine Überarztung vorliegt – kann durch santésuisse fest­gestellt werden, ob ein ärztlicher Leistungserbringer effektiv unwirtschaftlich Leistungen erbringt oder nicht.

Auf Wunsch von curafutura und FMH fanden seit diesem Sommer Verhandlungen über eine Anpassung dieses Vertrags statt. Die FMH hat im Rahmen dieser Verhandlungen Forderungen zur Anpassung des Vertrags eingebracht. Beispielsweise wollte die FMH, dass die im Vertrag erwähnte Einzelfallanalyse detailliert dargelegt, das Reporting der durchgeführten Aktionen seitens Krankenversicherer verfeinert und die einzelnen Schritte der Regressionsberechnung transparent offengelegt werden. Zudem war es der FMH ein grosses Anliegen, im Vertrag fest­zuhalten, dass ein Arzt immer nur einmal für einen bestimmten Sachverhalt belangt werden kann.

Im November konnten die schwierigen Vertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen wer­den. Die vorliegenden Anpassungen sind aus Sicht des Departementes Ambulante Versorgung und Tarife die bestmögliche Variante im Sinne einer Verhandlungslösung. Die für die Ärzteschaft wichtigsten Punkte konnten in die Vertragsanpassung integriert werden. Insgesamt erfolgten also aus Sicht des Departementes eine Verbesserung und Präzisierung im Vergleich zum heu­tigen Vertrag.

Abschliessend wird die Delegiertenversammlung der FMH von Anfang Februar 2023 darüber befinden. Bei Zustimmung aller Vertragspartner würde der neue Vertrag rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

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