Am 1. Juli 2022 trat das Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie in Kraft. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in freier Praxis arbeiten neu auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes als selbständige Leistungserbringer. Delegiert arbeitende psychologische Psychotherapeuten dürfen das noch längstens bis am 31. Dezember 2022 tun.
Diese grundlegende Veränderung des Berufsstatus und der Berufsbeziehung zwischen Ärzteschaft und Psychologinnen und Psychologen lässt auch im letzten Stadium ihrer Umsetzung noch viele Fragen offen. Dies ist der Grund, weshalb die FMPP und die FMH gemeinsam ein Gutachten bei Professor Dr. iur. Ueli Kieser in Auftrag gegeben haben, das insbesondere die Frage der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten «unter einem Dach», das heisst innerhalb einer gemeinsamen Institution oder Praxis juristisch beleuchtet.