Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erlaubt es Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen des Patienten zu handeln und entlastet auch Angehörige.
Die FMH und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) stellen Patientinnen und Patienten eine Patientenverfügung in zwei Varianten (ausführliche Version und Kurzversion) sowie eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Verfügung.
Die Patientenverfügung kann bis auf die Unterschrift elektronisch ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden. Wir tragen damit den individuellen Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer Rechnung. Mit dem Befehl «Vorhandene Felder markieren» oben rechts auf dem Formular werden die auszufüllenden Felder als Hilfe für den Benutzer sichtbar. Wir empfehlen Ihnen, das Dokument zuerst herunterzuladen und abzuspeichern, bevor Sie es ausfüllen.
Eine Patientenverfügung muss unterschrieben werden, damit sie gültig ist.
In gedruckter Form ist die Patientenverfügung in Deutsch und Französisch verfügbar. Ein oder zwei Sets der gedruckten Patientenverfügung inklusive Hinweiskarte können Sie gegen ein vorfrankiertes Rückantwortcouvert kostenlos bei der FMH bestellen.
Geben Sie dazu an, ob Sie die Patientenverfügungen in Deutsch oder Französisch wünschen und senden Sie ein vorfrankiertes C5-Rückantwortcouvert (85 Rappen) an folgende Adresse:
FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
«Patientenverfügung»
Postfach
3000 Bern 16
Wünschen Sie eine grössere Anzahl Patientenverfügungen? Wir verschicken Pakete à 50 Sets (ein Set umfasst die Kurzversion, die ausführliche Version, die Erläuterungen und die Hinweiskarte) für CHF 112 inklusive MwSt. und exklusive Versandkosten. Hier gelangen Sie zum Bestellformular.
Wünschen Sie sprachgemischte Pakete? Das ist möglich, bitte wenden Sie sich hierfür an [email protected]. Auch sprachgemischte Pakete enthalten immer 50 Sets.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch wirklich beachtet wird:
Verfassen einer Patientenverfügung
Aufbewahren der Patientenverfügung
Gültigkeit der Patientenverfügung