Die monatlichen Ausgaben des Durchschnittshaushalts für die Krankenkassenprämien sind zwischen 2006 und 2014 um 100 Franken gestiegen. Die Gründe für den stets steigenden Mittelbedarf liegen in der demographischen Entwicklung (alternde Bevölkerung) und dem medizinischen Fortschritt, der immer mehr Möglichkeiten für früher nicht therapierbare Erkrankungen eröffnet.
Die Mittel sollen aber möglichst effizient eingesetzt werden und so fordert auch die FMH wirkungsvolle Kostendämpfungsmassnahmen, welche das Effizienzpotenzial ausschöpfen und weder zu Lasten der Versorgungsqualität gehen noch zu einer Zweiklassenmedizin führen.
Der Bundesrat möchte eine Zielvorgabe als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative einführen, welche Kostenziele für das Wachstum der obligatorischen Krankenpflegeversicherung definieren sowie Massnahmen zur Korrektur bei allfälligen Zielüberschreitungen festlegen soll.
In der Schweiz ist die obligatorische Krankenversicherung jedoch per Verfassung/auf Verfassungsstufe als Versicherungssystem geregelt. Ist es in einem Versicherungssystem zulässig, Kostensteuerung vorzunehmen, indem man die beanspruchbare Leistung begrenzt? Hierzu hat Ueli Kieser, Titularprofessor für Sozialversicherungsrecht und öffentliches Gesundheitsrecht der Universität St. Gallen ein Gutachten im Auftrag der FMH erstellt. Darin kommt Ueli Kieser zum Schluss, dass Zielvorgaben, Kostendeckel und degressive Tarife nicht verfassungskonform sind.
Aktuell berät das Parlament das Kostendämpfungspaket 1. Mit verschiedenen Massnahmen im Tarifbereich soll der Bundesrat mehr Kompetenzen erhalten, wie beispielweise mit dem Einsetzen eines nationalen Tarifbüros oder die Aktualisierung der Tarifstruktur mittels Datenlieferungspflicht. Joachim Eder, Verwaltungsratspräsident der ats-tms AG, im Interview.
Das Departement des Innern will das Kostenwachstum im Gesundheitswesen dämpfen. Verschiedentlich wurde die Einführung eines Globalbudgets gefordert. Die FMH sagt: Kosten dämpfen, dies aber richtig. Und auch die Medien sind sich alles andere als einig: Jürg Schlup, Präsident der FMH wagt einen Streifzug durch den Blätterwald.
Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die Botschaft zum ersten «Massnahmenpaket Kostendämpfung» zu Handen des Parlaments verabschiedet. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Massnahmen aus dem Paket vor und kommentieren sie aus Sicht der Ärzteschaft.
In Erfüllung von zwei parlamentarischen Vorstössen (16.3623 und 14.3385) beauftragte das Bundesamt für Gesundheit BAG zwei Studien:
In einem Audiobeitrag nimmt FMH-Präsident Jürg Schlup Stellung zu den Resultaten der beiden Studien.
Nachfolgender Film erklärt kurz, welche Auswirkungen ein Globalbudget auf die Patientinnen und Patienten hat.
Globalbudgets im Gesundheitswesen sind nichts Neues: Deutschland kennt das Globalbudget flächendeckend für den ambulanten wie stationären Sektor. Auch in den Niederlanden müssen von der Regierung festgelegte Ausgabenziele eingehalten werden. Und in der Schweiz können gemäss Art. 51 KVG die Kantone im stationären Bereich bereits heute mit Globalbudgets arbeiten. Anwendung finden sie allerdings nur in den Kantonen Genf, Tessin und Waadt.
Globalbudget als Allerheilmittel? Sehen und hören Sie in die kurzen Videostatements rein. Experten in unterschiedlichen Fachbereichen und aus verschiedenen Ländern erläutern, welche Erfahrungen sie mit Globalbudgets gesammelt haben und ob ein Globalbudget ihrer Meinung nach ohne weiteres auf die Schweiz übertragbar ist.