Die Daten bilden das Angebot und die erbrachten Leistungen in Arztpraxen und ambulanten Zentren ab. Die Datenerhebung dient statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken. Es wird eine strikt getrennte Datenverarbeitung von statistischen und aufsichtsrechtlichen Daten durchgeführt, damit die Prinzipien der öffentlichen Statistik und zugleich die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Die aktuell erhobenen Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren (MAS) 2015 werden nur zu statistischen und nicht zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erhoben und verwendet.
Die Erhebung MAS, Daten 2017 beginnt am 12. November 2018. Die Daten werden zu statistischen und zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erhoben. Das Bearbeitungsreglement „Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG“, welches die Weitergabe der zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erhobenen Daten regelt, trat im März 2017 in Kraft.
Artikel des Bundesamts für Statistik (BFS) in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 7, 2016
Editorial in der Schweizerischen Ärztezeitung, Nr. 22-23, 2014
Artikel des Bundesamts für Statistik (BFS) in der Schweizerischen Ärztezeitung, Nr. 22-23, 2014