FMH – Berufsverband
 

Mitglied werden

Wer FMH-Mitglied werden will, muss ein schriftliches Aufnahmegesuch an die zuständige kantonale Ärztegesellschaft oder den Verband der Schweizer Assistenz- und Oberärzte/-ärztinnen vsao richten.

Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind: 

  • Ein eidgenössisches oder ein gleichwertiges Arztdiplom,
  • Eine Tätigkeit in einem Gesundheitsbereich in der Schweiz (aktuell oder vergangen),
  • Ein guter Leumund,
  • Eintrag im Medizinalberuferegister MedReg des BAG.
     

Hauptberuflich ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte

Hauptberuflich in Arztpraxen oder in Einrichtungen gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG tätige Ärztinnen und Ärzte richten ein schriftliches Aufnahmegesuch an die kantonale Ärztegesellschaft, in deren Gebiet sie den Arztberuf hauptberuflich ausüben.

Hauptberuflich stationär tätige Leitende Ärztinnen und Ärzte, Chefärztinnen und -ärzte oder Belegärztinnen und -ärzte

Hauptberuflich in Spitälern oder anderen Einrichtungen nach Art. 39 KVG oder Pflegeheimen oder Geburtshäusern tätige leitende Ärztinnen und -ärzte oder Chefärztinnen und Chefärzte sowie hauptberuflich stationär angestellt tätige Belegärztinnen/Belegärzte richten ein schriftliches Aufnahmegesuch an die kantonale Ärztegesellschaft, in deren Gebiet der Arztberuf hauptberuflich ausgeübt wird, (zuständige KG) oder an die zuständige KG und den VLSS.

Hauptberuflich stationär tätige Assistenzärztinnen und -ärzte, Oberärztinnen und -ärzte oder Fachärztinnen und -ärzte ohne leitende Funktion

Hauptberuflich in Spitälern oder anderen Einrichtungen nach Art. 39 KVG oder in Pflegeheimen oder Geburtshäusern tätige Assistenzärztinnen/Assistenzärzte, Fachärztinnen/Fachärzte ohne Kaderfunktion oder Oberärztinnen/Oberärzte reichen ihr Beitrittsgesuch beim Verband der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO ein.

Während einer Übergangsphase von maximal zwei Jahren von der hauptberuflich stationären zur hauptberuflich ambulanten Tätigkeit können ordentliche Mitglieder dem VSAO und/oder der kantonalen Ärztegesellschaft angehören.

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt/Praktische Ärztin» oder zum ersten Facharzttitel reichen ihr Beitrittsgesuch beim Verband der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte vsao ein (Beitritt - VSAO).

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu einem weiteren Facharzttitel oder Schwerpunkt reichen ihr Beitrittsgesuch entweder beim Verband der Schweizerischen Assistenz und Oberärztinnen und -ärzte vsao (Beitritt VSAO) und/oder bei der kantonalen Ärztegesellschaft, in deren Gebiet der Arztberuf hauptberuflich ausgeübt wird (zuständige KG) oder bei der zuständigen KG und dem VLSS (Mitgliedschaft | VLSS) ein.

 

Studierende

Medizinstudentinnen und -studenten können der FMH als ausserordentliche Mitglieder – d.h. ohne Stimm- und Wahlrecht – beitreten, sobald sie den Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben. Die ausserordentliche Mitgliedschaft ist kostenlos und beinhaltet ein Abonnement der Schweizerischen Ärztezeitung.

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