In den vergangenen 30 Jahren hat die FMH jeweils eine Studie publiziert, welche die Einkommensverhältnisse der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte offen und transparent abbildete. Grundlage dafür waren die Zahlen zu den AHV-pflichtigen Einkommen, für deren Weitergabe eine Bewilligung notwendig ist. Anfang 2013 hat das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beschlossen, aufgrund der geänderten Rechtslage diese Datenweitergabe zu untersagen. Eine solche wäre nur dann erlaubt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse bestünde, was seitens des BSV aberkannt wird (siehe auch untenstehendes Editorial).