Die Daten bilden das Angebot und die erbrachten Leistungen in Arztpraxen und ambulanten Zentren ab. Die Datenerhebung dient statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken. Es wird eine strikt getrennte Datenverarbeitung von statistischen und aufsichtsrechtlichen Daten durchgeführt, damit die Prinzipien der öffentlichen Statistik und zugleich die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Die Erhebung MAS, Daten 2017, hat am 12. November 2018 begonnen. Die Daten werden sowohl zu statistischen als auch zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erhoben. Das entsprechende Bearbeitungsreglement «Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG», das die Weitergabe von Daten zu aufsichtsrechtlichen Zwecken regelt, ist im März 2017 in Kraft getreten.
Die FMH, die Ärztekasse (Rollende Kostenstudie RoKo) und NewIndex bieten den Leistungserbringern je eine Schnittstelle an, damit die bei den drei Organisationen vorhandenen Daten in den Fragebogen des BFS übertragen werden können. Die Schnittstellen haben zum Ziel, den Aufwand für die Leistungserbringer bei der Dateneingabe beim BFS zu reduzieren sowie die Datenqualität zu erhöhen. Die Übertragung der Daten erfolgt nur durch die Genehmigung und Verifizierung des einzelnen Leistungserbringers. Im Informationsschreiben finden Sie die wichtigsten Informationen zu den drei Schnittstellen.