Die Daten bilden das Angebot und die erbrachten Leistungen in Arztpraxen und ambulanten Zentren ab. Die Datenerhebung dient statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken. Es wird eine strikt getrennte Datenverarbeitung von statistischen und aufsichtsrechtlichen Daten durchgeführt, damit die Prinzipien der öffentlichen Statistik und zugleich die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Die Daten der Erhebung MAS werden anonymisiert weitergegeben, unabhängig vom Verwendungszweck (statistisch oder aufsichtsrechtlich), sowohl auf Ebene der natürlichen wie auch der juristischen Personen.
Die statistischen Ergebnisse der Erhebung MAS sind auf der Seite «Arztpraxen» erhältlich.
Für die FMH sind die Ergebnisse aus der MAS-Erhebung wichtig, da sie eine unabhängige und verlässliche Datengrundlage darstellt (z.B. im Rahmen der Berechnung der Höchstzahlen). Die FMH dankt allen Arztpraxen und ambulanten Zentren für die aktive Teilnahme an der MAS-Erhebung.
Die FMH, die Ärztekasse (Rollende Kostenstudie RoKo) und NewIndex bieten den Leistungserbringern je eine Schnittstelle an, damit die bei den drei Organisationen vorhandenen Daten in den Fragebogen des BFS übertragen werden können. Die Schnittstellen haben zum Ziel, den Aufwand für die Leistungserbringer bei der Dateneingabe beim BFS zu reduzieren sowie die Datenqualität zu erhöhen. Die Übertragung der Daten erfolgt nur durch die Genehmigung und Verifizierung des einzelnen Leistungserbringers.