FMH – Berufsverband
 

TARDOC

Die FMH steht für einen ambulanten Arzttarif ein, der möglichst realitätsnah die medizinischen Bedingungen wiedergibt. Er soll eine sachgerechte und betriebswirtschaftlich korrekte Vergütung der ambulanten medizinischen Leistungen ermöglichen. Verschiedene Versuche, den veralteten TARMED umfassend zu aktualisieren, sind in den vergangenen Jahren gescheitert.

Die FMH hat zusammen mit curafutura und der Medizinaltarifkommission UVG (MTK) im Jahr 2019 zur Ablösung des veralteten und nicht mehr sachgerechten Einzelleistungstarif TARMED den TARDOC beim Bundesrat eingereicht. Die Arbeiten dazu wurden innerhalb der gemeinsamen Tariforganisation ats-tms AG koordiniert. Eine Genehmigung des TARDOC steht aus verschiedenen Gründen noch aus. Eine erneute Einreichung der mittlerweile 5. Version (1.3.1) ist per Ende 2023 geplant.

Der Bundesrat hat mit dem Entscheid vom 3. Juni 2022 festgehalten, dass der TARDOC als Einzelleistungstarif gesetzt und materiell genehmigungsfähig ist. Die vom BAG aufgeführten Mängel betreffen materielle Themen (die nach der Inkraftsetzung behoben werden können) sowie die Anpassung der Kostenneutralität.

Die FMH hat unter Federführung der ats-tms AG und in Zusammenarbeit mit curafutura und der MTK vier verschiedene Konzepte erarbeitet, die aufzeigen, wie diese materiellen Mängel in den kommenden Jahren – nach Einführung von TARDOC – laufend behoben werden sollen. Die Tarifpartner gehen davon aus, dass TARDOC damit genehmigungsfähig ist und per Anfang 2025 eingeführt werden kann.

Als Tarifdelegierter oder Präsident einer anerkannten medizinischen Gesellschaft der FMH finden Sie sämtliche Informationen und die dazugehörenden Unterlagen zum Tarifvorschlag TARDOC auf der Plattform myFMH.

Ambulante DRG-Pauschalen

Als nicht an TARDOC beteiligte Tarifpartner haben der Spitalverband H+ und der Krankenversicherungsverband santésuisse im Dezember 2021 einen zweiten Tarifvorschlag zur Ablösung von TARMED beim Bundesrat zur Vorprüfung eingereicht. Dieser Vorschlag sieht eine Pauschalierung von gewissen ärztlichen Leistungen vor. Die Arbeiten dazu wurden innerhalb der Tariforganisation solutions tarifaires suisses SA vorangetrieben.

Gemeinsame «Organisation Ambulanter Ärztlicher Tarif» (OAAT AG)

Seit dem 1. Januar 2022 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Das Parlament hat im Rahmen des Kostendämpfungspaketes 1a in Art. 47a des KVG festgehalten, dass die Verbände der Leistungserbringer und diejenigen der Versicherer eine Organisation einsetzen müssen, die für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante (ärztliche) Behandlungen zuständig ist.

Mitte November 2022 konnte mit der Organisation für ambulante Arzttarife (OAAT AG) in der Zwischenzeit eine gemeinsame Organisation gegründet werden, die den Vorgaben aus dem Parlament entspricht.

Die beiden Tarifprojekte TARDOC und «Ambulante Pauschalen» sollen bis zur Einreichung Ende 2023 zur Genehmigung an den Bundesrat, jeweils in den bisherigen Entwicklungsgesellschaften ats-tms AG (TARDOC Einzelleistungstarif) und solutions tarifaires suisses SA (Ambulante Pauschalen) weiterentwickelt und mit gegenseitigem Einsichtsrecht (ohne direkte Mitwirkungsmöglichkeiten) finalisiert werden. Nach der Einreichung zur Genehmigung werden dann beide Tarifprojekte in die neue und gemeinsame OAAT AG eingebracht und dort gemeinsam gepflegt und weiterentwickelt. Es ist im Jahr 2023 ebenfalls vorgesehen, die beiden Tarife gegenseitig aufeinander abzustimmen.

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