Die Kompetenzen des Bundesrates nach Artikel 43 Absatz 5 und 5bis KVG beschränken sich auf die Festlegung bzw. Anpassung von gesamtschweizerischen ambulanten Tarifstrukturen, die die Basis für Einzelleistungstarife bilden. Für den stationären Bereich ist im KVG eine Vergütung über Pauschalen vorgesehen. Auch beschränken sich die Kompetenzen auf Leistungen der Krankenversicherung.
Die Änderungen der Tarifstruktur folgen den Vorgaben der Verordnung des Bunderates über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung vom 18. Oktober 2017.
Die Unfallversicherer, die Invalidenversicherung und die Militärversicherung haben sich dieser Lösung nicht angeschlossen. Für die Bereiche UV, IV und MV ist deshalb weiterhin die Tarifversion 01.08.00_BR_UVG/IVG/MVG gültig.
Was bedeutet der Tarifeingriff des Bundesrates und die vorgeschlagenen Massnahmen für die eigene Praxis und muss ich mit Einbussen rechnen?
Die Simulationen mit dem Tool Volumis Online unterstützen alle FMH-Mitglieder bei der Beantwortung dieser Fragen und ermöglichen jeder Ärztin / jedem Arzt die Auswirkungen des Tarifeingriffs bezogen auf sein individuelles Leistungsspektrum zu simulieren. Sie können sich via myFMH oder direkt bei Volumis Online registrieren. Unter myFMH ist ebenfalls eine Anleitung zum Vorgehen für Sie abgelegt.