Bei Medizinprodukten denkt man zuerst an Röntgenapparate, Hüftimplantate oder Operationsbesteck und kaum an Software mit medizinischer Zweckbestimmung. Diese wird jedoch zunehmend ein Thema: Insbesondere mit dem Einsatz von Gesundheits-Apps im diagnostischen und therapeutischen Bereich beschäftigen sich Hersteller, Aufsichtsbehörden und Gerichte intensiver denn je mit Medizinprodukte-Software.
Das Inkrafttreten der EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, «MDR») sowie deren Nachvollzug in der Schweiz, im Heilmittelgesetz («HMG») und in der Medizinprodukteverordnung («MepV») per 26. Mai 2021 haben die medizinprodukterechtlichen Anforderungen an Medizinprodukte-Software erneut in den Fokus gerückt.