Lebenslange Fortbildung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die kompetente Berufsausübung als Arzt oder Ärztin. Forschung, Wissen und Praxis entwickeln sich in der Medizin so rasch weiter, dass die Fortbildung seit 2007 als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert ist.
Die FMH und ihre Fachgesellschaften haben die wichtigsten Grundsätze und Rahmenbedingungen der ärztlichen Fortbildung schon seit 1998 in der Fortbildungsordnung (FBO) reguliert: Jährlich sind 50 Stunden (50 Credits) nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. Die konkrete Regelung über die empfohlene Struktur und die Anerkennung der 50 Credits sind in den Fortbildungsprogrammen der einzelnen Fachgesellschaften festgelegt.