Was ist das e-Logbuch?
Das e-Logbuch ist eine Online-Datenbank, in der Sie laufend Ihre ärztliche Weiterbildung dokumentieren. Die Angaben im e-Logbuch sind die Basis für das Gesuch zur Erteilung eines Weiterbildungstitels.
Inhalt des e-Logbuchs
Im e-Logbuch erfassen Sie folgende Angaben:
- Ihre Leistungen und Lernfortschritte: Interventionen, Operationen, Untersuchungen, Massnahmen, Kompetenzen und Skills.
- Die SIWF/FMH-Zeugnisse, die Sie gemeinsam mit Ihrem Weiterbildner ausfüllen.
- Alle Kurse, Vorträge, Publikationen, Gutachten und Prüfungen, die Sie gemäss Ihrem Weiterbildungsprogramm benötigen
Das jährliche Evaluationsgespräch ist ein Bestandteil des SIWF/FMH-Zeugnisses und somit im e-Logbuch enthalten.
Die arbeitsplatzbasierten Assessments (Mini-CEX und DOPS) werden auf separaten Formularen der Fachgesellschaften erfasst und ausgewertet. Im e-Logbuch wird lediglich festgehalten, ob und wann die Evaluation stattgefunden hat.
Wer muss ein e-Logbuch führen?
Ab sofort müssen alle Ärzte in Weiterbildung ein e-Logbuch führen.
Das e-Logbuch steht allen Ärzten zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie FMH-Mitglied sind oder nicht.
Übergangsregelungen für bestimmte Weiterbildungstitel
Nach dem 1. Juli 2015 können Sie Ihr Titelgesuch nur noch über das e-Logbuch einreichen, auch wenn Sie Ihre Weiterbildung nach einem alten Weiterbildungsprogramm abschliessen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Weiterbildung im e-Logbuch dokumentieren müssen.
Für bestimmte Weiterbildungstitel gibt es spezielle Übergangsregelungen. In den entsprechenden Abschnitten wird beschrieben, wie Sie in diesem Fall vorgehen müssen.
Fachgebiet | Bestimmungen vom | Übergangsfrist |
Allgemeine und Innere Medizin |
1.7.2006 (Allgemeinmedizin) 1.1.2002 (Innere Medizin) |
31.12.2015 |
Anästhesiologie | 1.1.2001 | 31.12.2017 |
Hämatologie | 1.1.2001 | 31.12.2015 |
Kinder- und Jugendmedizin | 1.7.2004 | 31.12.2016 |
Orthopädische Chirurgie und Traumatologie | 1.1.2006 | 31.12.2017 |
Oto-Rhino-Laryngologie | 1.1.2000 | 31.12.2017 |
Rheumatologie | 1.1.2002 | 31.12.2015 |