Bis zum Jahr 2013 publizierte die FMH über 30 Jahre hinweg jährlich eine Studie zu den Einkommen der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte. Ab dem Jahr 2013 untersagte jedoch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Verwendung der dafür benutzten AHV-Einkommensdaten. Hierfür bestünde kein überwiegendes öffentliches Interesse.
Diesen Rückschlag für die Transparenz nutzte die FMH jedoch in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) als Chance: Seit 2015 liefern die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der MAS-Erhebung detaillierte Finanzdaten an das BFS. Damit ermöglichen sie aussagekräftigere Statistiken als frühere Studien. Gemäss den 2021 publizierten MAS-Ergebnissen verdienten selbstständige Ärztinnen und Ärzte 2019 im Median 162'455 Franken im Jahr, was einem Median-Stundenlohn von 90 Franken entsprach. Die eine Hälfte der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte verdiente also weniger, die andere Hälfte mehr als dieser Median angibt.
Dieses Einkommen erreichen Ärztinnen und Ärzte frühestens nach Abschluss ihres Studiums und ihrer Facharztweiterbildung, das heisst ab einem durchschnittlichen Alter von 36 Jahren. Während der vorangehenden Assistenzarztzeit erhalten sie deutlich niedrigere Löhne, die in den meisten Erhebungen nicht berücksichtigt werden. Gleichzeitig haben Ärztinnen und Ärzte sehr hohe Arbeitszeiten. Ein Vollzeitäquivalent entspricht aktuell 55 Wochenstunden. Sie arbeiten auch nachts, an den Wochenenden und Feiertagen und übernehmen eine hohe Verantwortung für die Gesundheit und das Leben von Menschen.
Dass hochqualifizierte Tätigkeiten mit grosser Verantwortung gut entlohnt werden, ist nach Auffassung der FMH legitim – Exzesse sind jedoch nicht zu rechtfertigen! Wenn Medien von deutlich höheren Ärzteeinkommen berichten, handelt es sich meist um Verdienste, die allein aus der Sozialversicherung gar nicht generiert werden können. Für Chefarztverträge stehen die Arbeitgeber in der Verantwortung, das heisst die Spitalleitungen und -besitzer, also unter anderem die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.