FMH – Berufsverband
 

Tarifautonomie dank Tarifpartnerschaft

Mitgestaltung statt Amtstarif Der neue ambulante Arzttarif bringt im Praxisalltag kurzfristig viele Herausforderungen – langfristig aber grosse Vorteile: Diese Tarifrevision aktualisiert nicht nur endlich den Arzttarif. Sie erhält vor allem die Tarifautonomie, dank der wir TARDOC und die Pauschalen nun in der Tariforganisation OAAT korrigieren, weiterentwickeln und mitgestalten können.

Nora Wille
Dr. phil., persönliche wissenschaftliche Mitarbeiterin der Präsidentin

Yvonne Gilli
Dr. med., Präsidentin der FMH

Wohl kaum eine Ärztin oder ein Arzt sieht der anstehenden Tarifrevision nur mit Freude entgegen. Die Umstellung verlangt einigen Zusatzaufwand: Es gilt, sich Kenntnisse über den neuen Tarif anzueignen, Abrechnungsroutinen neu zu lernen, Software zu aktualisieren, Vertragsbeitritte zu erledigen, Besitzstände zu prüfen und vieles mehr.

Neuer Tarif bringt viele Vorteile
Dabei gerät schnell in den Hintergrund, welche Vorteile mit dem neuen Tarif verbunden sind. Dies sind einerseits alltagspraktische Fortschritte: Dank deutlich weniger Positionen ist TARDOC übersichtlicher. Mit dem Kapitel zur Hausarztmedizin stärkt er die Grundversorgung
und bildet die Betreuung von chronisch Kranken und Palliativpatientinnen und -patienten besser ab. Er enthält neue Positionen zur interprofessionellen Zusammenarbeit und zur
Telemedizin. Der grösste Vorteil dieses neuen Tarifs ist aber ein anderer: Er ist pflegbar und kann durch die Tarifpartner in der neuen Organisation Ambulanter Arzttarif AG (OAAT AG) jährlich aktualisiert und weiterentwickelt werden.

Tarifautonomie ermöglicht sachgerechte Tarife
Dieser wichtigste Erfolg der Tarifrevision ist vielen gar nicht bewusst: Dank der funktionierenden Tarifpartnerschaft besteht die Tarifautonomie fort – und nur dank der Tarifautonomie kann die Ärzteschaft als Tarifpartner weiterhin mitgestalten. Die Tarifautonomie dient zudem dem gesamten Gesundheitswesen: Sie bietet die beste Voraussetzung für einen sachgerechten, aktuellen Tarif und damit für eine kosteneffiziente Versorgung ohne Fehlanreize. Dies leistet sie, indem sie einen ständigen Aushandlungsprozess und Interessensausgleich unter den Spitälern (H+), der Ärzteschaft (FMH), den Krankenversicherern (prio.swiss), Unfallversicherern (MTK) und Kantonen sicherstellt: Die Tarifpartner H+ und FMH sowie prio.swiss, MTK und die Kantone tauschen sich kontinuierlich über Diskrepanzen zwischen der Versorgungsrealität und ihrer tarifarischen Abbildung aus und veranlassen Korrekturen und Weiterentwicklungen. Dieser Mechanismus kann nun auf Basis der neu etablierten Prozesse in der OAAT AG greifen.

Kein Amtstarif mit Kostenröhrenblick
Ganz frei sind die Tarifpartner jedoch nicht: Vieles, was sie entscheiden, muss vom Bundesrat genehmigt werden. Die Tarifautonomie reduziert den behördlichen Einfluss aber auf das kleinstmögliche Mass. Wäre den Tarifpartnern die Tarifrevision nicht gelungen, hätten die Behörden einen Amtstarif fixiert. Dies hätte für die Ärzteschaft und das gesamte Gesundheitswesen ausschliesslich Nachteile gebracht: Von Behörden verfügte Tarife sind in der Regel praxisfremder und schwerfällig – und von politischen Interessen dominiert. Dies liefert den Tarif einer gewissen Trägheit und Willkür und vor allem einem konsequenten Kostenröhrenblick aus. An die Stelle einer Tarifgestaltung, bei der die Tarifpartner praxistaugliche Kompromisse finden, träten behördliche Vorgaben im Sinne der aktuellen
politischen Dominanz – ohne echten Einfluss der Akteure.

Einsatz für sachgerechte Tarife
Der erfolgreich erhaltene Einfluss der Akteure ist jedoch auch mit grossen Herausforderungen
verbunden. Die Tarifpartner müssen nun mithilfe der Geschäftsstelle der OAAT AG ein neues Tarifwerk nicht nur einführen, sondern vor allem auch korrigieren. Im Juli 2025 lagen der OAAT
AG bereits 516 Änderungsanträge vor - 80% davon hat die FMH für ihre angeschlossenen
Ärzteorganisationen eingebracht. Die Bearbeitung dieser vielen Anliegen verursacht einen hohen Aufwand – zeigt aber auch den hohen Wert der Tarifpartnerschaft und der OAAT AG: Denn nur aufgrund dieser Zusammenarbeit können wir überhaupt Verbesserungen vorantreiben und sind nicht davon abhängig, ob und wie der Bund irgendwann handelt.

Verbesserungsbedarf durch Vorgeschichte
Doch warum weist das neue Tarifwerk bereits bei seiner Einführung so viel Verbesserungsbedarf auf? Dies liegt vor allem an der Vorgeschichte von TARDOC und der
Pauschalen. Auf der einen Seite wurde der Einzelleistungstarif TARMED seit 2004 nicht mehr angepasst, und auch der Nachfolger TARDOC ist teilweise bereits veraltet, weil er während der über fünf Jahre dauernden Genehmigung durch den Bund nicht aktualisiert werden konnte. Auf der anderen Seite wurden die Pauschalen als völlig neues System ohne Expertise der Fachgesellschaften auf Basis ungenügender Daten entwickelt und innerhalb von nur sechs Monaten trotz teilweise grotesker Fehler vom Bund genehmigt. Mit dem bundesrätlichen Entscheid den angestaubten TARDOC gemeinsam mit unausgereiften Pauschalen kurzfristig auf Januar 2026 einzuführen, war ein fehlerbehafteter Tarif vorprogrammiert.

Fehler korrigieren statt nur kritisieren
Mit der Teilgenehmigung von TARDOC und der Pauschalen im Juni 2024 stellte der Bundesrat klar: Beides wird mit allen Vorteilen, aber auch allen Fehlern in jedem Fall auf 2026 eingeführt. Den Akteuren blieb nur die Wahl, wie die Einführung geschehen soll: im Rahmen der Tarifpartnerschaft – und folglich mit Chancen auf Verbesserungen in der Zukunft? Oder als Amtstarif ohne weitere Mitgestaltungsmöglichkeiten? In dieser Situation entschieden die
Vertreter der Ärzteschaft genauso wie die anderen Tarifpartner sehr klar für eine gemeinsame Einreichung des Gesamttarifpakets und damit für die Tarifpartnerschaft – und verabschiedeten
gleichzeitig einen verbindlichen Fahrplan für Überarbeitungen.

Mitgestaltung in professionellen Prozessen
Die Überarbeitungen werden seither in der OAAT AG unter Hochdruck vorangetrieben – mit guten Ergebnissen. Erste Verbesserungsvorschläge konnten die Tarifpartner dem Bund bereits im Juli 2025 zur Genehmigung vorlegen. Um möglichst schnell möglichst viele Verbesserungen zu erreichen, geschieht die neue tarifpartnerschaftliche Zusammenarbeit nach definierten Prozessen. Zum einen stellt die FMH mit ihren internen Abläufen sicher, dass alle Ärzte und Ärztinnen ihre Anliegen über ihre Tarifdelegierten und die FMH in die OAAT AG einbringen können. Und auch die Zusammenarbeit der Tarifpartner innerhalb der OAAT AG
folgt klaren Regeln. In der kommenden Ausgabe der säz werden wir hierzu einen tieferen Einblick geben.

Neu gewonnene Tarifautonomie verteidigen
Die Revision der ambulanten Tarife zeigt, dass wir auch unter schwierigen Rahmenbedingungen viel erreichen können, wenn wir uns gut koordinieren, geschlossen auftreten und uns untereinander sowie mit den Tarifpartnern kompromissfähig zeigen. Echte Erfolge brauchen pragmatisches und lösungsorientiertes Handeln, wie einen Tarif trotz seiner Schwächen mitzutragen, um ihn dann im Rahmen der OAAT AG verbessern zu können. Und die nächste Herausforderung steht schon an: Zwar konnten wir nun mit der Tarifrevision einen
Amtstarif verhindern – sind neu aber mit einem von Bundesrat erlassenen Globalbudget
konfrontiert. Es gilt also von Neuem, die Tarifautonomie gegenüber behördlicher Kostenwillkür zu behaupten – im Sinne sachgerechter, aktueller Tarife und einer kosteneffizienten Gesundheitsversorgung.

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