FMH – Berufsverband
 

ST Reha

Seit dem 1. Januar 2022 werden Leistungen in der stationären Rehabilitation über die Tarifstruktur ST Reha vergütet. ST Reha basiert auf leistungsbezogenen Tagespauschalen. Die FMH und die betroffenen Fachgesellschaften haben die Entwicklung von ST Reha von Anfang an eng begleitet und setzen sich auch weiterhin für ein möglichst leistungsgerechtes und einfach anwendbares Vergütungssystem ein.

Gemeinsam haben die FMH und ihre Fachgesellschaften für die verschiedenen Rehabilitationsarten jene Basisleistung beschrieben, die jede Patientin und jeder Patient mindestens erhalten soll. Ausserdem wurden Zusatzleistungen definiert, die je nach Indikation und Bedarf ergänzend erbracht werden. Die Vorschläge der Ärzteschaft sind nach Abstimmung mit den Partnern erstmals in die CHOP-Version 2019 eingeflossen. Diese bildet die Datengrundlage für die Einführungsversion ST Reha 1.0. Seither wurden die rehabilitationsspezifischen CHOP-Kodes stetig weiterentwickelt und ergänzt. Die untenstehenden Dokumente stellen den jeweils aktuellen Stand der Vorgaben dar (CHOP-Version 2022 inkl. Änderungen gemäss den Rundschreiben für Kodiererinnen und Kodierer).

1. Basisleistung in der Rehabilitation

Personelle und infrastrukturelle Minimalanforderungen - Referenzdokument

Zur Erbringung der oben beschriebenen Basisleistungen in der stationären Rehabilitation wird die Erfüllung von spezifischen personellen und infrastrukturellen Minimalanforderungen vorausgesetzt.

Hierzu verweist die Schweizerische Operationsklassifikation CHOP beim Kode BA unter Mindestmerkmal Punkt 0 auf das Referenzdokument mit den jeweiligen Anforderungsprofilen für die verschiedenen Rehabilitationsarten. Für jede Rehabilitationsart steht das entsprechende Dokument nachfolgend zur Verfügung:

2. Zusatzleistungen in der Rehabilitation

  • Für die Abbildung weiterer Zusatzleistungen sind zudem folgende CHOP-Kodes hervorzuheben: Isolierung, diagnostischer Hausbesuch, Berufsrehabilitation, Behandlung von Atemregulationsstörungen ausserhalb Intensivpflegestation/Intermediate Care.

Wichtig ist, dass die Kliniken ihre Leistungen anhand der CHOP-Kodes erfassen. Zur Unterstützung bei der Leistungserfassung hat die FMH Dokumentationsmuster erarbeitet. Anhand der jährlich erhobenen Leistungs- und Kostendaten der Kliniken wird die SwissDRG AG die Tarifstruktur weiterentwickeln.

Die verschiedenen Anliegen der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften werden in der FMH-Begleitgruppe ST Reha gebündelt, um sie in die Gremien der SwissDRG AG und des Bundesamtes für Statistik einzubringen.

Antragsverfahren

Die Ärzteschaft beteiligt sich mit ihren Anträgen aktiv an der zukünftigen Ausgestaltung des Tarifsystems ST Reha. Die Präsidenten und Tarifdelegierten der Fachgesellschaften und Dachverbände werden hierbei von den Tarif- und Kodierexperten der FMH unterstützt.

Termine

  • Anträge an die SwissDRG AG zu ST Reha sowie zu Medikamenten und Substanzen: 1. März bis 30. April 2023.
  • Anträge an das BFS zu Kodierungsrichtlinien: 5. Juni – 16. Juli 2023; und für CHOP-Kodes:  5. Juni – 17. September 2023
  • Anträge an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu ICD-10-GM: Dezember 2022 bis Februar 2023

Nützliche Unterlagen zur Antragsstellung

CHOP Dokumentationsmuster

Die FMH-Dokumentationsmuster dienen zur Abbildung komplexer medizinischer Leistungen und multimodaler Behandlungskonzepte. Als eine Art Checkliste werden die Informationen über die erbrachten Leistungen möglichst einfach zusammengefasst und können den spitalspezifischen Bedürfnissen angepasst werden. Diese Dokumentationshilfen ersetzen die detaillierte Leistungserfassung jedoch nicht.

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