Die Parteien haben gemäss Reglement die Möglichkeit, anstelle des schriftlichen Begutachtungsverfahrens das FMH-Gemeinschaftliche Gutachterkonsilium (FMH-GGK) zu wählen. Das FMH-GGK ist ein mündliches Begutachtungsverfahren, welches per 1. Januar 2024 definitiv in das Verfahren der FMH-Gutachterstelle eingeführt wurde.
Das Reglement der FMH-Gutachterstelle wurde in Bezug auf das FMH-GGK angepasst. Eine wesentliche Ergänzung des Reglements ist ebenso die Tatsache, dass aus Transparenzgründen Vorgutachten und/oder medizinische Berichte vollständig und mit Angabe der Fachdisziplin des Experten einzureichen sind.
Die Möglichkeiten der modernen Medizin sind vielfältig. Dennoch gibt es bei ärztlichen Eingriffen keine 100%-ige Erfolgsgarantie. Auch einer Ärztin oder einem Arzt kann ein Fehler unterlaufen. Für Sie als Patientin oder Patienten ist es schwer zu beurteilen, ob eine Komplikation aufgetreten ist, die nicht hätte verhindert werden können, oder ob Sie infolge eines medizinischen Fehlers einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Um die Sachlage aussergerichtlich klären zu lassen, können sich Patientinnen und Patienten an die FMH-Gutachterstelle wenden. Sind die Bedingungen des Reglements der FMH-Gutachterstelle erfüllt, wird die Gutachterstelle ein entsprechendes Gutachten organisieren.
Vor und während des Verfahrens werden Sie von der FMH-Gutachterstelle so gut wie möglich unterstützt:
Die Gutachterstelle ist telefonisch erreichbar jeweils am Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie am Mittwoch von 13.30 bis 16.30 Uhr. In dieser Zeit können Sie Ihren Fall mit einem Fachspezialisten besprechen und erste Fragen abklären (z. B: Wer soll in das Verfahren involviert werden? Nur der betroffene Arzt oder die betroffene Ärztin oder auch das betroffene Spital? Welche Dokumente müssen noch eingereicht werden?).
Das Antragsformular (PDF-Formular) können Sie online ausfüllen und ausdrucken. Senden Sie das datierte und unterzeichnete Formular mit den erforderlichen Beilagen per Post an:
Briefpost: Aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH, Postfach, 3000 Bern 16
Pakete: Aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH, Elfenstrasse 18, 3006 Bern
Jede Ärztin und jeder Arzt kann im Laufe der Karriere mit einer Vermutung einer Sorgfaltspflichtverletzung seitens einer Patientin oder eines Patienten konfrontiert werden. Eine solche Situation ist stets unangenehm und manchmal durchaus belastend. In so einem Moment ist es für Sie als Ärztin oder Arzt wichtig zu wissen, wie Sie am besten reagieren, bzw. was Sie unverzüglich unternehmen sollten. Ausserdem spielt die Kommunikation mit der Patientin oder dem Patienten gerade jetzt eine bedeutende Rolle.
Die beiden folgenden Merkblätter enthalten wichtige Hinweise und Tipps.
Hat sich die Patientin oder der Patient an die FMH-Gutachterstelle gewandt und sind Sie FMH-Mitglied, müssen Sie sich gemäss Standesordnung auf ein Begutachtungsverfahren einlassen. Sie und Ihre Haftpflichtversicherung werden in das Verfahren involviert.
In folgendem Artikel finden Sie wichtige Informationen zur Übernahme der Gutachterhonorare.
Die FMH-Gutachterstelle informiert jährlich über ihre Tätigkeiten. Der Jahresbericht enthält eine aufschlussreiche Fallstatistik, die Auskunft über die im Berichtsjahr durchgeführten Begutachtungen mit Angaben über die Häufigkeit von festgestellten Sorgfaltspflichtverletzungen gibt. Ausserdem weist der Jahresbericht auf die allgemeine Tätigkeit der FMH-Gutachterstelle sowie auf besondere Aspekte bei der praktischen Bearbeitung von Einzelfällen hin.