Wenn Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten Rechnung stellen, wenden sie dabei einen einheitlichen Tarif an: TARMED. Er umfasst mehr als 4600 Positionen, nahezu sämtliche ärztlichen und arztnahen Leistungen in der Arztpraxis und im ambulanten Spitalbereich.
Jeder Leistung ist je nach zeitlichem Aufwand, Schwierigkeit und erforderlicher Infrastruktur eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Dabei unterscheidet TARMED zwischen der ärztlichen und der technischen Leistung.
In einzelnen Kantonen gelten unterschiedliche Taxpunktwerte, da das Tarifwerk TARMED die ursprünglichen kantonalen Tarife kostenneutral übernommen hat.
Die verschiedenen Leistungspositionen im TARMED verlangen häufig eine bestimmte qualitative Arzt-Dignität, d.h. bestimmte fachliche Qualifikationen, um eine bestimmte Leistung zu Lasten der Sozialversicherung abrechnen zu können (Facharzttitel, Schwerpunkte, Fähigkeitsausweise).
TARMED ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Für die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung (UVG/IVG/MVG) kommt die Version 01.08_BR zur Anwendung. Für den Krankenversicherung (KVG) hat der Bundesrat per 1. Januar 2018 die neue Version 01.09_BR in Kraft gesetzt.