In enger Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften und den kantonalen Ärztegesellschaften hat die Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife zum Ziel, eine für Ärztinnen und Ärzte korrekte und sachgerechte Abgeltung der Leistungen in den verschiedenen Gesetzen zu erreichen oder zu sichern.
Die ärztliche Leistungsstruktur TARMED (aus dem Französischen tarif médical) ist ein unter den Tarifpartnern direkt verhandelter Tarif.
Weitere durch den Arzt beanspruchte Tarife, wie die Analyseliste (AL) oder die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sind Amtstarife und werden vom Bundesamt für Gesundheit erarbeitet.
Sowohl der TARMED als auch die Amtstarife werden dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.
Wenn Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten Rechnung stellen, wenden sie dabei einen einheitlichen Tarif an: den TARMED.
Die FMH steht für einen ambulanten Tarif ein, der möglichst korrekt die Realität wiedergibt.
Informationen zu weiteren ambulanten Tarifen wie beispielsweise zur Analysenliste (AL)
Das Praxislabor ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten in der Praxis, rasch und mit geringem Aufwand ihre Diagnose zu stellen.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der niedergelassenen Ärztin-nen und Ärzte basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des KVG.