FMH – Berufsverband
 
Jubiläumsserie in der säz
Wie die FMH handlungsfähig wurde

Wie die FMH handlungsfähig wurde

Mit der Gründung der FMH im Jahr 1901 begann der Aufbau einer nationalen Standesorganisation. Die Jahre bis 1931 waren geprägt von institutionellen Entscheidungen, die den Verband zu einer verbindlichen Organisation formten.
  • 1901-1920
  • 1901
  • 1920
  • 1931
  • ab 1931
Vanessa Oskarsson

Vanessa Oskarsson
Kommunikationsspezialistin, Politik & Kommunikation, FMH

Barbara Kull

Barbara Kull
Co-Leiterin Politik und Kommunikation, FMH

Als am 15. Dezember 1901 in Zürich die «Verbindung der schweizerischen Ärzte» gegründet wurde, war dies keineswegs ein Akt des Aufbruchs mit breiter Euphorie. Vielmehr herrschte bei der Gründungsversammlung eine nüchterne Stimmung, geprägt von der Einsicht, dass der Schweizer Ärzteschaft in Zukunft anspruchsvolle Aufgaben bevorstanden. In den zeitgenössischen Protokollen heisst es entsprechend zurückhaltend: «Nun mögen schwere Aufgaben an uns schweiz. Ärzte herangetragen werden, wir sind organisiert und gerüstet.» [1]

Ein Verband nach Bundesvorbild
Die neue Organisation mit den rund 1800 Mitgliedern orientierte sich bewusst am politischen System der Schweiz. Die Ärztekammer fungierte als eine Art «ärztlicher Ständerat» und setzte sich aus Delegierten der kantonalen Ärztegesellschaften zusammen. Als Exekutive wurde die Ärztekommission eingesetzt, die damit deutlich mehr Gewicht erhielt als die zuvor bestehende Schweizerische Ärztekommission. Ziel der neuen Verbindung war es, die Standesinteressen der Ärzteschaft nicht mehr nur beratend, sondern aktiv und geschlossen gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten [2, 3].

Trotz dieses Anspruchs blieb die innere Ordnung der jungen Organisation zunächst locker. Die FMH verfügte über keine eigenen finanziellen Mittel, und die Beschlüsse der Ärztekammer waren für die kantonalen Ärztegesellschaften nicht verbindlich [3]. Die Autonomie der Kantone hatte Vorrang, was die Durchsetzungsfähigkeit des Verbands erheblich einschränkte.

«Eine gemeinsame Stimme entstand nicht aus Euphorie, sondern aus Notwendigkeit.»

Erste Strukturen und wachsende Aufgaben
In den ersten beiden Jahrzehnten nach der Gründung begann sich die FMH schrittweise zu konsolidieren. Ein wichtiger Meilenstein war die Lancierung der «Schweizerischen Ärztezeitung» im Jahr 1920, die fortan als offizielles Standesblatt und Publikationsorgan der FMH diente [4]. Damit erhielt der Verband erstmals ein eigenes Medium, um Positionen zu kommunizieren und die Ärzteschaft landesweit zu erreichen. Sie löste das «Correspondenz-Blatt für Schweizer Ärzte» ab, das nur lose mit der FMH verbunden gewesen war.

Parallel dazu wurde das Dienstleistungsangebot ausgebaut. 1924 übernahm die FMH die «Vereinigung selbstdispensierender Ärzte der Schweiz», aus der das Ärztesyndikat zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen hervorging [5]. Mit dieser Integration wurden erstmals kollektive Dienstleistungen wie Einkaufsvergünstigungen, Rechtsschutz oder Inkassodienste systematisch angeboten.

Wirtschaftlicher Druck und politische Realität
Die 1920er-Jahre waren für die Ärzteschaft wirtschaftlich anspruchsvoll. Inflation, steigende Arbeitslosigkeit und der wachsende Anteil von Kassenpatienten verschärften den Druck. Gleichzeitig nahmen die Tarifverhandlungen mit den Krankenkassen an Intensität zu, und kantonale Unterschiede in der Honorierung wurden zunehmend als standespolitische Bedrohung wahrgenommen. In diesem Umfeld zeigte sich deutlich, dass die bisherige lose Organisationsform der FMH nicht ausreichte, um die Interessen ihrer Mitglieder wirksam zu vertreten.

«Erst mit klaren Regeln wurde aus der FMH ein handlungsfähiger Verband.»

Die Statutenrevision von 1928
Als Reaktion auf diese Entwicklungen beschloss die FMH 1928 eine grundlegende Revision ihrer Statuten. Diese markierte einen Wendepunkt in der Geschichte des Verbands. Die Beschlüsse der Ärztekammer wurden fortan für alle Mitglieder verbindlich, und die kantonalen Ärztegesellschaften verpflichteten sich statutarisch zu deren Umsetzung [4]. Gleichzeitig wurde die Mitgliedschaft in der FMH für alle in der Schweiz wohnhaften und einer kantonalen Gesellschaft angeschlossenen Ärztinnen und Ärzte obligatorisch, verbunden mit der Pflicht zur Entrichtung eines Mitgliederbeitrags.

Mit dieser Reform wandelte sich die FMH von einer lockeren Vereinigung zu einer zentralen, handlungsfähigen Standesorganisation. Die Einheitlichkeit des Auftretens wurde bewusst gestärkt, um in Tarif- und Standesfragen mit einer Stimme sprechen zu können.

Die einheitliche Regelung der Weiterbildung
Den Abschluss dieser frühen Konsolidierungsphase bildete die Regelung der sogenannten Spezialistenfrage. Mit dem Ärztekammerbeschluss von 1931 führte die FMH eine landesweit einheitliche Weiterbildungsordnung ein und definierte die Voraussetzungen für das Tragen von Spezialarzttiteln [6]. Wer einen solchen Titel tragen wollte, musste eine Assistentenzeit von zwei bis vier Jahren im jeweiligen Fach vorweisen und Mitglied der FMH sein. Weder ein Leistungsnachweis noch eine Facharztprüfung waren erforderlich. Es folgten bald Klagen über die Qualität der Spezialisten, und so mussten ab 1939 Leistungsnachweise beigelegt werden [7]. Die im Ausland längst etablierte Facharztprüfung wurde aber erst 1992 flächendeckend eingeführt [8].

Damit übernahm der Verband die Kontrolle über die ärztliche Weiterbildung und verhinderte einen kantonalen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Der Katalog der Spezialisierungen führte aber auch zu Konflikten: Gewisse Ärzte wiesen sich bereits als Spezialisten aus, zum Beispiel für Tuberkulose, doch ein entsprechender Titel wurde nicht durch die FMH vergeben. Im Protokoll der ZV-Sitzung von 1931 wird dazu festgehalten: «Wir müssen heute prinzipiell festlegen, dass wir keine Spezialitäten feststellen für einzelne Krankheiten, sondern für einzelne Krankheitsgruppen. Tuberkulose ist keine Spezialität.» [9] Die Einführung eines schweizweiten Weiterbildungssystems stärkte den Einfluss der FMH nachhaltig und trug wesentlich dazu bei, ihren hohen Organisationsgrad zu sichern. Zugleich markierte dieser Schritt den Übergang in eine neue Phase, in der Fragen der Weiterbildung, Spezialisierung und Qualitätssicherung zunehmend in den Mittelpunkt der Verbandsarbeit rückten.

«Die Jahre bis 1931 prägten Struktur und Selbstverständnis der FMH nachhaltig.»

Übergang in eine neue Epoche
Die Jahre zwischen 1901 und 1931 zeigen eindrücklich, wie sich die FMH von einer vorsichtig gestarteten Verbindung zu einer verbindlichen Standesorganisation entwickelte. Die Gründung, der schrittweise Aufbau von Strukturen, die Einführung eines eigenen Publikationsorgans, die Ausweitung der Dienstleistungen sowie die grundlegenden Reformen der Statuten und der Weiterbildung legten das Fundament für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Verbands.

Mit der Regelung der Weiterbildung im Jahr 1931 war diese erste formative Phase abgeschlossen. Die folgenden Jahrzehnte sollten neue Herausforderungen bringen und erneut grundlegende Anpassungen erfordern.

Korrespondenz

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Literatur

Die Jubiläumsartikel basieren auf den Recherchen des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern: Bürgin D, Hächler S. 125 Jahre FMH – ein Ärzteverband im steten Wandel. Bern: Verlag, 2026. Verfügbar unter: https://www.img.unibe.ch/forschung/online_publikationen/index_ger.html

  1. Delegiertenversammlung des ärztlichen Central-Vereins. Sitzung den 15. Dezember 1901 in Zürich (Schmiedestube), in: Correspondenz-Blatt für Schweizer Ärzte vom 15.1.1902, S. 59 (s. auch Archiv FMH: NA FMH-0856_2, S. 87)
  2. LX. Versammlung des ärztlichen Centralvereins, in: Correspondenz-Blatt für Schweizer Ärzte Nr. 2 vom 15.1.1901, S. 49
  3. Verbindung der schweizerischen Aerzte. Statuten, in: Correspondenz-Blatt für Schweizer Ärzte Nr. 19, 1901, S. 692 ff. (NA FMH-0856_2, S. 85 ff.)
  4. Statuten der Verbindung der Schweizer Aerzte. Revisionsentwurf des Z.V., in: Schweizerische Ärztezeitung Nr. 23, 1928, S. 264 ff.
  5. Protokoll der ausserordentlichen Hauptversammlung der Schweiz. Aerztekammer vom Sonntag, den 15. Juni 1924, 14 Uhr im Bürgerhaus in Bern. NA FMH 0475, S. 357 f.
  6. Bemerkungen zur Traktandenliste der ausserordentlichen Aerztekammersitzung vom 28. Oktober 1951 (AA B 04 1 1950-2000 Teil 4, S. 2272 ff.)
  7. Protokoll der 1. Zentralvorstandssitzung vom 28./29. Januar 1939. Revision der Spezialistenfrage (NA FMH-0858_10, S. 14 ff.)
  8. Leitfaden WBO 4/93 (AA B 16 1990-1995, S. 2136)
  9. Verhandlungs-Protokoll der ZV Sitzung vom 12./13. Dezember 1931. c. Spezialistenfrage (NA FMH-0858_2, S. 129)

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