Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige. Seit dem 1. Juni 2015 liegt die FMH-SAMW Patientenverfügung in einer leicht überarbeiteten Version vor. Sie wurde an die Bedürfnisse des per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes angepasst und ebenso ist sie auf die Terminologie des Zivilgesetzbuches (ZGB) abgestimmt.
WICHTIG: Patientenverfügungen, die vor dem 1. Juni 2015 ausgefüllt wurden, sind nach wie vor gültig!
Die FMH und die SAMW stellen eine Patientenverfügung in zwei Varianten sowie eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Verfügung.