Mit dem Beschluss zur landesweit einheitlichen Weiterbildungsordnung im Jahr 1931 sicherte sich die FMH ein entscheidendes standespolitisches Instrument. Fortan definierte sie die Voraussetzungen für Spezialarzttitel und regelte die ärztliche Weiterbildung zentral [1].
Doch die rechtliche Zuständigkeit für die Berufsausübung lag weiterhin bei den Kantonen. Diese anerkannten die Spezialarzttitel der FMH automatisch, hatten jedoch keinerlei formelles Mitspracherecht bei deren Ausgestaltung. Bereits in den Jahrzehnten nach 1931 zeichnete sich ab, dass die alleinige Kontrolle über die Weiterbildung politisch nicht unwidersprochen bleiben würde [2].
Die Spezialistenfrage als Machtfrage
Die Definition und Anerkennung von Spezialarzttiteln war nicht nur eine fachliche, sondern auch eine standespolitische Frage. Der Katalog der Spezialisierungen führte zu Spannungen: Einzelne Ärztinnen und Ärzte wiesen sich als Spezialistinnen und Spezialisten für bestimmte Krankheiten aus, obwohl diese nicht als eigenständige Spezialität anerkannt wurden. Die FMH hatte 1931 ausdrücklich festgelegt, dass sich Spezialisierungen auf Krankheitsgruppen und nicht auf einzelne Krankheiten beziehen sollten [3].
Wer einen Spezialarzttitel führen wollte, musste eine Assistentenzeit von zwei bis vier Jahren im jeweiligen Fach vorweisen und Mitglied der FMH sein. Leistungsnachweise oder Prüfungen waren zunächst nicht vorgesehen. Erst ab 1939 mussten Leistungsnachweise beigelegt werden; eine flächendeckende Facharztprüfung wurde jedoch erst 1992 eingeführt [4, 5].
Die Kontrolle über die Weiterbildung blieb damit über Jahrzehnte ein zentrales Element der standespolitischen Position der FMH.
Neue Akteure im Gesundheitswesen
Mit dem Ausbau der Spitalinfrastruktur und der zunehmenden Professionalisierung des Arztberufs veränderte sich die Zusammensetzung der Ärzteschaft grundlegend. Die Assistenzzeit verlängerte sich deutlich; im Jahr 1945 wurde festgestellt, dass sie von durchschnittlich drei Jahren auf siebeneinhalb bis acht Jahre angestiegen war [5].
Im selben Jahr wurde der Verein Schweizerischer Assistenzärzte gegründet. 1971 schlossen sich die Oberärztinnen und -ärzte an, woraus der heutige Verein Schweizer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao) hervorging [6]. Diese Entwicklung markierte einen Wendepunkt: Neben den freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten, die lange Zeit die Standespolitik dominierten, traten zunehmend angestellte Ärztinnen und Ärzte als eigenständige Interessengruppe auf [7].
Innerhalb der FMH war ihre Mitwirkung zunächst begrenzt. Assistenzärztinnen und -ärzte konnten nur als ausserordentliche Mitglieder ohne Stimm- und Wahlrecht aufgenommen werden, und auch die kantonalen Ärztegesellschaften blieben stark auf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausgerichtet [8, 9].
Spannungen und Reformbedarf
Die wachsende Zahl von Spitalärztinnen und Spitalärzten, Fachgesellschaften und universitären Akteuren führte zu neuen Erwartungen an die Struktur der FMH. Die Fachgesellschaften betrieben eigene Standespolitik und empfanden ihre Mitwirkung innerhalb der bestehenden Strukturen teilweise als unzureichend. Gleichzeitig nahm der Druck von aussen zu: Fakultäten und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK (früher Sanitätsdirektorenkonferenz SDK genannt) diskutierten ebenfalls über Fragen der Weiterbildung und drohten, eigene Regelungen zu etablieren [1].
Damit geriet das bisherige Modell, die alleinige Regelungskompetenz der FMH bei gleichzeitig kantonaler Zuständigkeit, zunehmend ins Spannungsfeld politischer und institutioneller Interessen. Die Jahre bis Anfang der 1970er-Jahre waren geprägt von diesem Reformbedarf.
Übergang in eine neue Phase
Bis 1971 hatte sich die Ärzteschaft in ihrer Zusammensetzung deutlich verändert. Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte waren nicht mehr alleinige Träger der Standespolitik; angestellte Ärztinnen und Ärzte gewannen an Gewicht. Mit der organisatorischen Bündelung der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte entstand eine neue Stimme innerhalb der Profession.
Die Epoche von 1931 bis 1971 war damit gekennzeichnet durch zwei parallele Entwicklungen: Einerseits festigte die FMH ihre Rolle in der Weiterbildung und der Spezialisierung. Andererseits veränderten sich die inneren Kräfteverhältnisse der Ärzteschaft grundlegend. Diese Dynamik sollte in den folgenden Jahrzehnten zu strukturellen Reformen führen und die Organisation der FMH nachhaltig prägen.
Die Jubiläumsartikel basieren auf den Recherchen des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern: Bürgin D, Hächler S. 125 Jahre FMH – ein Ärzteverband im steten Wandel. Bern: Verlag, 2026. Verfügbar unter: https://www.img.unibe.ch/forschung/online_publikationen/index_ger.html