FMH – Berufsverband
 
FMH Dienstleistungen Ambulante Tarife
Infoletter ambulante Tarife
05.07.2022 – Gutachten «Voraussetzungen ambulante Tarifstrukturen»

Gutachten «Voraussetzungen ambulante Tarifstrukturen»

Infoletter 3/2022 vom 5.7.2022

Im Auftrag der FMH und der Ärztekasse haben Dr. oec. HSG Willy Oggier, Gesundheitsökonom, und Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Experte für Versicherungsrecht, die beiden Tarifsysteme «TARDOC» und «ambulante Pauschalen» auf die Angemessenheit und Datengrundlage hin analysiert und beurteilt.

Die Autoren kommen in ihrem Gutachten zum Schluss, dass die Tarifstruktur TARDOC deutlich weiter entwickelt ist als die ambulanten Pauschalen. Die ambulanten Pauschalen bedürfen einer weiteren Konkretisierung sowie der Erstellung eines statischen und dynamischen Kosten­neutralitätskonzepts, das bisher nicht vorliegt. Diese noch erforderlichen Arbeiten können erheblich erleichtert werden, wenn auf dieTARDOC-Tarifstruktur aufgebaut wird. Durch ein solches Vorgehen wird zudem gewährleistet, dass die notwendigen Leistungen nicht nur basierend auf einer medizinisch aktuellen Tarifstruktur, sondern auch kosteneffizient erbracht werden. Damit steht die Genehmigung der TARDOC-Tarifstruktur zum heutigen Zeitpunkt weiterhin im Vordergrund; die Entwicklung der Tarifstruktur für ambulante Pauschalen wird in der Folge deutlich vereinfacht und leichter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen zu bringen sein.

Mehr zum Gutachten, das in den kommenden Wochen auch in Buchform publiziert werden wird, können Sie in einem ausführlichen Interview in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 25. Mai 2022 nachlesen: «TARDOC ist als System deutlich entwickelter»​​​​​​​

Das könnte Sie auch interessieren

Kontakt

FMH Generalsekretariat
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
info

Kontaktformular
Lageplan

Folgen Sie uns auf Social Media

       
© 2024, FMH Swiss Medical Association