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06.09.2022 – TARDOC: Weiteres Vorgehen nach dem Bundesratsentscheid

TARDOC: Weiteres Vorgehen nach dem Bundesratsentscheid

Infoletter 4/2022 vom 6.9.2022

Am 20. Dezember 2021 haben die Tarifpartner curafutura und FMH die überarbeitete Version 1.3 der ambulanten Tarifstruktur TARDOC beim Bundesrat zur Genehmigung nachgereicht. Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat entschieden, dass er die Tarifstruktur TARDOC für noch nicht genehmigungsfähig hält. Der Bundesrat erwartet eine weitere Überarbeitung und eine ge­mein­same Einreichung mit möglichst allen Tarifpartnern bis spätestens Ende 2023. Er hat den TARDOC damit nicht abgelehnt, sondern ihn als Einzelleistungstarif gesetzt.

Die FMH hat in den letzten Wochen die vom Bundesrat dargelegten Gründe zur vorläufigen Nichtgenehmigung und die aufgestellten Forderungen zur Erlangung der Genehmigungs­fähig­keit von TARDOC intensiv analysiert. Es fanden Gespräche mit allen Tarifpartnern statt und teilweise wurde in Einzelgesprächen das weitere Vorgehen mit dem Ziel evaluiert, sich auf einen gemeinsamen Vorgehensplan und Inhalt zu einigen. Die zentrale Frage dabei ist: Was wird an TARDOC noch angepasst, wie kann eine möglichst breite Unterstützung der Tarifpartner sichergestellt werden und wann erfolgt die nächste Einreichung des Genehmigungsantrages, damit die Auflagen des Bundesrates erfüllt werden können.

Aus heutiger Sicht der FMH und curafutura soll inhaltlich am TARDOC, bis auf die Anpassung des Kostenneutralitätskonzeptes und die Erarbeitung der Konzepte zur Behebung der inhalt­lichen Mängel nach Einführung von TARDOC, nichts verändert werden. Weiter stehen auch die ambulanten Pauschalen zur Diskussion, die von H+, FMCH und santésuisse derzeit erarbeitet werden. Die zentrale Fragestellung lautet dort, wie und wann eine Koordination erwirkt werden kann.

Am 22. August 2022 fand ein Runder Tisch mit Bundesrat Berset statt, an dem offene Fragen gemeinsam diskutiert wurden. Bundesrat Berset hat unmissverständlich festgehalten, dass TARDOC gesetzt ist und es keine zeitliche Abhängigkeit zwischen TARDOC und den ambulanten Pauschalen gibt. Sobald die im Schreiben des Bundesrates vom Juni 2022 festgehaltenen Bedingungen erfüllt sind, wird der Bundesrat TARDOC genehmigen.

Der FMH ist es ein grosses Anliegen, eine breite Unterstützung der Tarifpartner für ein erneutes Genehmigungsgesuch zu erreichen und den überarbeiteten TARDOC baldmöglichst gemeinsam mit den anderen Tarifpartnern einzureichen. Es wird noch weitere Gespräche mit allen Tarif­partnern benötigen, bevor man sich auf einen gemeinsamen Vorgehensplan einigen kann.

Die Delegiertenversammlung von Anfang September 2022 wird über die aktuellen Entwick­lungen informiert und soll eine inhaltliche Diskussion führen können. Es wird noch nicht möglich sein, über einen konkreten Vorgehensvorschlag zu befinden.

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