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09.04.2024 – Die Genehmigung von TARDOC ist notwendig

Die Genehmigung von TARDOC ist notwendig

Infoletter 3/2024 vom 9.4.2024

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Der Bundesrat und das BAG können nun Fakten schaffen und den TARDOC fünf Jahre nach der ersten Einreichung endlich genehmigen. Mit der Genehmigung des TARDOC würden alle ambulanten medizinischen Leistungen erstmals seit über 15 Jahren über das gesamte ambulante Leistungsspektrum wieder korrekt abgebildet und sachgerecht tarifiert. Derzeit gibt es keine alternative Tarifstruktur, weder für Einzelleistungen noch für ambulante Pauschalen, welche die ambulanten ärztlichen Leistungen umfassend, vollständig und dem aktuellen Stand entsprechend abbildet. Nur mit TARDOC kann der TARMED vollständig abgelöst werden.

Vorbereitungsarbeiten zur Inkraftsetzung von TARDOC

Nach der Einreichung ist vor der Inkraftsetzung. Curafutura und FMH fordern in ihrem Genehmigungsgesuch ein Inkrafttreten des TARDOC per 1. Januar 2025. Wir stellen uns auf einen Entscheid des Bundesrates im zweiten Quartal 2024 ein. Nach der nunmehr fünften Überarbeitung des TARDOC seit der ersten Einreichung im Juli 2019 rechnen wir mit einem wegweisenden positiven Entscheid – dies, nachdem die letzten vom Bundesrat aufgestellten Forderungen vom 3. Juni 2022 und vom 19. Juni 2023 nun klar erfüllt sind. Sobald der Entscheid vorliegt, werden die FMH und die ihr angeschlossenen Ärztegesellschaften gemeinsam gefordert sein, unsere Mitglieder bei der Vorbereitung der Einführung des neuen ambulanten Arzttarifs bestmöglich zu unterstützen. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung wird letztlich aber vom Bundesrat bestimmt.

Die FMH bereitet aktuell die Einführung von TARDOC intensiv vor, um einen möglichst einfachen und reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Im März 2024 hat sie eine umfangreiche Webseite tardoc.fmh.ch publiziert. Dort sind neben Basisinformationen auch einzelne fachspezifische Aspekte pro Facharztdisziplin aufgeschaltet. Informationen zu Spartenanerkennungen, Besitzständen, Merkblättern, FAQ und Hinweise bezüglich Anfragen werden folgen. Auf der Webseite ist auch ein TARDOC-WIKI exklusiv für Mitglieder der FMH aufgeschaltet. Das Passwort für den Zugriff finden Sie auf myFMH.

Zudem wird die FMH nach Bekanntgabe eines positiven Bundesratsentscheides eine spezifische Hotline für Anfragen per Telefon und E-Mail einrichten. Weiter stellen wir in Zusammenarbeit mit der Ärztekasse auch innovative Tariftools zur Verfügung, so unter anderem für Simulationen, sowie einen Lernbrowser. Wir planen zudem eine Artikelserie in der Schweizerischen Ärztezeitung.
Auch im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung soll zum selben Zeitpunkt wie im Krankenversicherungsgesetz TARDOC den bisherigen TARMED ablösen. Dazu laufen derzeit Verhandlungen mit der MTK.

Ebenso koordiniert die FMH gemeinsam mit den kantonalen Ärztegesellschaften die Umsetzung auf kantonaler Ebene. Insbesondere bezüglich Anschlussverträgen und Taxpunktwertverhandlungen. Fakt ist, dass mit der Inkraftsetzung von TARDOC neben dem nationalen Rahmenvertrag auch  sämtliche TARMED-Anschlussverträge inkl. Taxpunktwerteanhängeihre ihre Gültigkeit verlieren werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich die kantonalen Ärztegesellschaften gemeinsam koordinieren und vorbereiten.

Erarbeitung von ambulanten Pauschalen

Die eingereichte Version 1.0 der ambulanten Pauschalen ist aus ärztlicher Sicht in der jetzigen Form nicht genehmigungsfähig. Die Mitunterzeichnung des Genehmigungsgesuchs zu den ambulanten Pauschalen der Version 1.0 hat die FMH deshalb wegen inhaltlicher Mängel nicht unterstützen können. Wir gehen daher davon aus, dass dieses Genehmigungsgesuch durch den Bundesrat zur Nachbesserung zurückgewiesen oder abgelehnt wird. Entsprechend tun wir als Ärzteschaft gut daran, uns bereits jetzt mit einer sinnvollen und sachgerechten Überarbeitung auseinanderzusetzen.

Die FMH erachtet ambulante Pauschalen für jene medizinischen Leistungen, welche von anderen Leistungen klar abgrenzbar sind, als sinnvoll und sachgerecht, wenn sie auch in einer grossen Menge und in einer ressourcenintensiven Infrastruktur erbracht werden und wenn gleichzeitig die medizinische und kostenbezogene Homogenität gewährleistet ist.

Die FMH bekennt sich zur Förderung von ambulanten Pauschalen, sofern die notwendigen Grundsätze eingehalten und die medizinischen Fachgesellschaften zwingend einbezogen werden. Die FMH ist daran, gemeinsam mit den medizinischen Fachgesellschaften anhand definierter Kriterien mögliche ambulante Pauschalen aus dem vorliegenden Sample zu bestimmen. Dies bedeutet eine Umkehrung der Vorgehensweise respektive ein Bottom-up-Vorgehen: Die medizinische Handlung ist die Ausgangslage für die Tarifierung, nicht die Kosten. Dies bedeutet, dass wir unsere Kernkompetenz einbringen und uns ausschliesslich auf die medizinische Definition und Beschreibung von ambulanten Pauschalen fokussieren. Mit der Beschreibung der medizinischen Leistung sichern wir die medizinische Homogenität und der Erbringungsort wird irrelevant. Auf diesen Vorgaben können dann die betriebswirtschaftlichen Bewertungen und die Suche nach geeigneten Kostenmodellen durch die OAAT AG mit allen angeschlossenen Tarifpartnern erfolgen. So können ambulante Pauschalen dann sukzessive die entsprechenden Leistungen aus dem TARDOC ersetzen.

Die Vorschläge der Fachgesellschaften liegen nun FMH-intern vor und werden bis Ende April geprüft und konsolidiert. Im Anschluss wird anlässlich des Tarifdelegierten-Tages über das weitere Vorgehen informiert. Wir sind zuversichtlich, dass wir damit einen konstruktiven und wichtigen Beitrag für den Durchbruch von ambulanten Pauschalen leisten werden.

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