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Recht
Patientenverfügung

Patientenverfügung

Jede Person kann unerwartet aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Eingriffs in eine Situation geraten, in der sie sich nicht zu den medizinischen Massnahmen äussern kann. Für eine solche Situation ist eine Patientenverfügung von grosser Bedeutung. Es wird im Voraus schriftlich festgehalten, welchen medizinischen Massnahmen die betroffene Person zustimmt und welche sie ablehnt. Das erlaubt es Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen der Patientin bzw. des Patienten zu handeln, womit das Selbstbestimmungsrecht gewahrt wird und dadurch auch  die Angehörigen entlastet werden.

Die FMH hat ihre Vorlagen revidiert und stellt seit Oktober 2022 eine neue ausführliche Version und Kurzversion je mit einer Hinweiskarte fürs Portemonnaie sowie einer Wegleitung zur Verfügung. Die Patientenverfügung ist online auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.

Patientenverfügung selbst ausdrucken

Die Patientenverfügung kann bis auf die Unterschrift elektronisch ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden. Wir empfehlen Ihnen, das Dokument zuerst herunterzuladen und abzuspeichern, bevor Sie es bearbeiten. Alternativ können Sie die Patientenverfügung ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

Wichtig: Eine Patientenverfügung muss unterschrieben werden, damit sie gültig ist.

Die Formulare werden idealerweise am PC (nicht Mobile) mit dem Adobe Acrobat Reader geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass die FMH keine Patientenverfügungen verwaltet. Senden Sie Ihre Patientenverfügung deshalb nicht an die FMH.

Patientenverfügung bestellen

In gedruckter Form ist die Patientenverfügung, inklusive Hinweiskarte und Wegleitung in Deutsch und Französisch verfügbar.

Sie können Einzelexemplare oder Pakete via Bestellformular online bestellen.

Paketbestellungen

Wünschen Sie eine grössere Anzahl Patientenverfügungen? Wir verschicken Pakete à 25 Sets (ein Set umfasst die Kurzversion, die ausführliche Version je mit einer Hinweiskarte sowie die Wegleitung) für CHF 60 inklusive MwSt. und exklusive Versandkosten (+ CHF 7). Hier gelangen Sie zum Bestellformular.

Patientenverfügung direkt online ausfüllen

Die Patientenverfügung der FMH– sowohl die kurze wie auch die lange Version – können Sie nun direkt online ausfüllen. Mit «Klicks» auf Plus-Zeichen erhalten Sie zusätzliche Informationen und Entscheidungshilfen zu gewissen Themen. Zur Datensicherheit werden die Daten nach dem Ausfüllen der Online-Patientenverfügung während 120 Minuten gespeichert und danach wieder gelöscht. Nach dem Ausfüllen kann ein PDF generiert werden, in welchem automatisch die Hinweiskarte integriert ist. 

Das Wichtigste in Kürze

Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch wirklich beachtet wird:

Verfassen einer Patientenverfügung

  • Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen.
  • Das Erstellen einer Patientenverfügung ist ein höchstpersönliches Recht: Es ist ausgeschlossen, eine Patientenverfügung für eine andere Person zu verfassen.
  • Lassen Sie sich von einer Fachperson bei der Erstellung der Patientenverfügung beraten, z.B. von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

Aufbewahren der Patientenverfügung

  • Übergeben Sie eine Kopie der Patientenverfügung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt sowie Ihrer Vertretungsperson.
  • Tragen Sie die Hinweiskarte mit den Angaben zur Vertretungsperson, zum Aufbewahrungsort der Patientenverfügung und zur Notfallsituation in Ihrem Portemonnaie.

​​​​​​​Gültigkeit der Patientenverfügung

  • Jede Patientenverfügung muss das Erstellungsdatum und die persönliche Unterschrift der verfügenden Person enthalten.
  • Die Patientenverfügung muss dem aktuellen Willen der Verfasserin bzw. des Verfassers entsprechen. Es empfiehlt sich deshalb, die Patientenverfügung alle zwei Jahre neu zu datieren und zu unterschreiben oder – wenn der Inhalt angepasst werden soll – gänzlich neu zu verfassen.

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