Die Einführung und Anwendung des gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifwerks TARMED haben die FMH und die Krankenversicherer (santésuisse) im Rahmenvertrag TARMED KVG geregelt. Er legt insbesondere die Abwicklung der Leistungen fest, welche die Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenversicherung KVG an die Ärzte zu vergüten haben.
Das Tarifwerk TARMED gilt – wie im Rahmenvertrag TARMED KVG geregelt – gesamtschweizerisch für alle in der obligatorischen Krankenversicherung KVG ambulant erbrachten ärztlichen Leistungen. Auf kantonaler Ebene haben die kantonalen Ärztegesellschaften zudem mit santésuisse spezielle Anschlussverträge abgeschlossen, welche die Spielregeln unter den Tarifpartnern – zum Beispiel den kantonalen Taxpunktwert – festlegen.
Haben Sie Ihre Beitrittserklärung TARMED schon unterschrieben?
Wollen Sie Leistungen im Rahmen der Sozialversicherungen (KVG, UVG, IVG und MVG) abrechnen, so müssen Sie:
Sie finden unten die entsprechenden Formulare.
Zudem müssen Sie noch dem kantonalen Anschlussvertrag TARMED KVG beitreten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre kantonale Ärztegesellschaft.