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08.02.2022 – Vorbereitung mögliche Inkraftsetzung von TARDOC

Vorbereitung mögliche Inkraftsetzung von TARDOC

Die beiden Tarifpartner curafutura und FMH haben am 20. Dezember 2021 gemeinsam die Version TARDOC 1.3 zuhanden des Bundesrates zur Genehmigung eingereicht. Da die beiden Tarifpartner im Genehmigungsgesuch ein Inkrafttreten des TARDOC per 1. Januar 2023 gefordert und gewünscht haben, fordern die Tarifpartner gleichzeitig, dass sich der Bundesrat noch im 1. Quartal 2022 mit einem Entscheid zu TARDOC äussert. Der Zeitpunkt, an dem der Bundesrat effektiv entscheiden wird und wie dieser Entscheid ausfällt, lässt sich natürlich nicht bestimmen. Wir erwarten einen Entscheid dazu jedoch realistisch gesehen im ersten Halbjahr 2022. Sobald dieser Entscheid vorliegt und kommuniziert wurde, werden die FMH und die ihr angeschlossenen Gesellschaften gemeinsam gefordert sein, eine bestmögliche Unterstützung für ihre Mitglieder zur Vorbereitung der Inkraftsetzung bieten zu können.

Unterstützungsleistungen seitens FMH zur TARDOC-Einführung

Die FMH wird eine spezifische Website für sämtliche Anliegen und Informationen rund um den TARDOC erstellen (tardoc.fmh.ch – aktuell ist dazu noch nichts aufgeschaltet). Auf dieser Website werden neben Basisinformationen zum TARDOC auch einzelne fachspezifische Aspekte pro Facharztdisziplin aufgeschaltet werden, Informationen zu Spartenanerkennungen, Besitzständen und Hinweise bezüglich Anfragen. Die FMH wird zudem eine spezifische TARDOC-Hotline für Anfragen per Telefon initialisieren und auch per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäss kann die Anzahl an Anfragen sehr schnell umfangreich werden. Deshalb wird die Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife nach dem Genehmigungsentscheid des Bundesrates temporär personelle Ressourcen aufbauen müssen, damit eine rasche und kompetente Beantwortung der Anfragen sichergestellt werden kann. Des Weiteren plant die FMH einen um zusätzliche Funktionen erweiterten (Lern-)Tarifbrowser (TARDOC+-Browser) zu entwickeln und aufzuschalten. Dieser spezielle TARDOC+-Browser kann anschliessend von den Mitgliedern, aber auch von MPAs, orts- und zeitunabhängig genutzt werden. Weiter wird die FMH FAQ erstellen, laufend pflegen und zur Verfügung stellen. Zudem wird sie die kantonalen Ärztegesellschaften mit einem Muster-Anschlussvertrag unterstützen, der als Grundlage für die individuellen Verhandlungen mit den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer dienen kann. Selbstverständlich wird die FMH die angeschlossenen Ärzteorganisationen laufend mit aktuellen Informationen und Hinweisen bedienen. Geplant ist ebenfalls eine Artikelserie in der Schweizerischen Ärztezeitung zur Einführung des TARDOC.

Die FMH wird die betroffenen Ärztinnen und Ärzte bezüglich Spartenanerkennungen und Besitzstände direkt anschreiben und über die Veränderungen unter TARDOC sowie die Neubeantragung dieser Punkte spezifisch informieren.

Mitwirkung seitens Ärzteorganisationen

Bei einem Wechsel der gesamten ambulanten Tarifstruktur ist klar, dass die FMH nicht sämtliche Bedürfnisse abdecken kann und auf die enge Mitwirkung und Unterstützung der Ärzteorganisationen angewiesen ist. Dies betrifft einerseits die Fachgesellschaften, andererseits aber auch in hohem Masse die kantonalen Ärztegesellschaften, mit denen die FMH laufend in Kontakt steht.

Mitwirkung seitens Fachgesellschaften

Die Unterstützung betrifft hauptsächlich die spezifische Informationsweitergabe und die Erstellung von fachspezifischen Schulungsunterlagen oder Merkblättern. Damit soll den Mitgliedern die Umstellung von TARMED auf TARDOC erleichtert werden. Die FMH stellt Basisinformationen zur Verfügung, aus der die Fachgesellschaften Bausteine verwenden und jeweils mit ihren fachspezifischen Themen ergänzen können. Damit soll es den einzelnen Mitgliedern einfach möglich sein, zu erkennen, was sich mit TARDOC in ihrem jeweiligen Fachgebiet konkret ändern wird. Des Weiteren ist die TARDOC-Hotline bei vertieften fachspezifischen Fragen dankbar, wenn sie sich an die entsprechende Fachgesellschaft (Tarifdelegierte/r) wenden kann.

Mitwirkung seitens kantonaler Ärztegesellschaften

Die Mitwirkung der kantonalen Ärztegesellschaften betrifft hauptsächlich die Umsetzung auf kantonaler Ebene mit den Verhandlungen der kantonalen Anschlussverträge inkl. Taxpunktwert sowie die daraus folgenden Informationen für die Mitglieder. Auf Basis dieser Mitwirkung wird es den Mitgliedern möglich sein, den Tarif anzuwenden und auch abrechnen zu können. Zudem ist die TARDOC-Hotline bei vertieften Fragen, die in den kantonalen Bereich fallen (z. B. Taxpunktwerte, Anschlussverträge etc.) dankbar, wenn sie auf die entsprechende kantonale Ärztegesellschaft (Tarifdelegierte/r) verweisen kann.

Weitere Informationen erfolgen direkt an die der FMH angeschlossenen Ärzteorganisationen. Nun hoffen wir, dass der Bundesrat bald den veralteten TARMED durch eine neue sachgerechte und aktuelle Tarifstruktur ersetzt. Der Wechsel dazu wird anspruchsvoll für alle Beteiligten.

Bei Fragen oder Anliegen dazu können Sie sich jederzeit an die Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife der FMH ([email protected]) wenden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihre Bemühungen!

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