Ein möglicher Hebel um die Prämien zukünftig zu entlasten, sieht Bundesrat Alain Berset neben anderem auch bei den Arzneimitteln; dabei steht neben den Generikapreisen der Vertriebsanteil («Marge») im Fokus. Die FMH ist diesbezüglich – gemeinsam mit der APA (Ärzte mit Patientenapotheke) und dem Apothekerverband pharmasuisse – schon länger in Verhandlungen mit dem Krankenversicherungsverband curafutura, der SWICA sowie seit diesem Jahr auch mit dem Spitalverband H+.
Gemäss Vorgabe des Bundesrates muss eine neue Abgeltung für die Abgabe von Arzneimitteln ausgearbeitet werden, die folgende Kriterien erfüllt:
Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Verhandlungspartner im September mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) sowie dem Bundesamt für Gesundheit BAG auf folgenden neuen Vorschlag geeinigt.
Gleichzeitig akzeptieren alle Partner den einheitlichen Vertriebsanteil bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln. Dieser sieht vor, dass Originalpräparate, Generika, Co-Marketing-Arzneimittel sowie Biosimilars mit gleichem Wirkstoff zukünftig einen identischen Vertriebsanteil erhalten (ebenfalls entscheidend sind Dosisstärke und Packungsgrösse). Um diesen zu berechnen, wird der Mittelwert des Fabrikabgabepreise (FAP) der Generika respektive Biosimilars nach der letzten dreijährlichen Überprüfung berechnet. Darauf wird der Vertriebsanteil kalkuliert, der dann auf den Fabrikabgabepreis sämtlicher Arzneimittel der gleichen Gruppe dazugeschlagen wird.
Mit diesen beiden Massnahmen (Anpassung des Vertriebsanteils und identische Marge für wirkstoffgleiche Arzneimittel) können insgesamt ca. CHF 60 Millionen pro Jahr eingespart werden, verteilt über alle drei Kanäle (Praxis, Apotheke und Spital). Die FMH ist überzeugt, dass sämtliche ihr angeschlossenen Fachgesellschaften mit diesem Eingriff möglichst gleichbehandelt werden und keine der Gesellschaften einen signifikant höheren Anteil der Einsparungen mittragen muss als die jeweiligen anderen.