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10.02.2023 – Ambulante Pauschalen

Plausibilisierung der ambulanten Pauschalen

Infoletter 1/2023 vom 10.2.2023

Gemäss der gemeinsamen Vereinbarung aller Tarifpartner werden die beiden Tarifprojekte ambulante Pauschalen und TARDOC bis zur Einreichung zur Genehmigung an den Bundesrat jeweils in den bisherigen Entwicklungsgesellschaften, ats-tms AG (TARDOC Einzelleistungstarif) und solutions tarifaires suisse SA (sts SA; für ambulante Pauschalen), weiterentwickelt und mit gegenseitigem Einsichtsrecht bis Mitte 2023 finalisiert. Die sts SA hat Ende 2022 eine neue Version 0.3 der ambulanten Pauschalen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Noch im Februar wird die sts SA eine Vernehmlassung eröffnen, die rund vier Wochen dauern wird. Da weder die FMH noch die Fachgesellschaften direkt an der Entwicklung beteiligt sind – und auch nicht mitwirken können – ist dieser Vernehmlassung hohe Priorität beizumessen, damit die ärztlichen Anliegen einfliessen können. Die FMH hat mit der Unterstützung der FMCH eine Taskforce «Ambulante Pauschalen» zusammengestellt. Aufgabe dieser Taskforce, in der alle Fachgesellschaften ver­treten sind, ist es, die gemeinsame Strategie festzulegen sowie den Informationsfluss und die Koordination des Vorgehens zu gewährleisten. Eine erste Sitzung fand Mitte Januar mit über 90 Teilnehmenden statt. Es ist vorgesehen, dass sich die Taskforce zu einem monatlichen Aus­tausch virtuell trifft.

Wie geht es nun weiter?

Die Expertinnen und Experten der FMH unterstützen die Fachgesellschaften bei der Plausibili­sierung der publizierten ambulanten Pauschalen. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk der Plausibilisierung insbesondere auf die medizinische Korrektheit, Abgrenzung und Homogenität der ambulanten Pauschalen. Die FMH wird gemeinsam mit der FMCH übergeordnete Aspekte und Grundlagen der ambulanten Pauschalen prüfen – wie beispielsweise Fallzahlen, Kosten­daten, Homogenität und Praxistauglichkeit. Dazu hat die FMH bei der sts SA zusätzliche Unter­lagen und Dokumente einverlangt, denn nur mit den angeforderten Dokumenten ist es über­haupt möglich, solch zentrale übergreifende Aspekte zu prüfen. Die Fachgesellschaften und die FMH werden fristgerecht innerhalb der laufenden Vernehmlassung ihre Stellungnahmen bei der sts SA eingeben.

Die FMH anerkennt und betont noch einmal, dass für homogene und gut abgrenzbare ärztliche Leistungen eine Pauschalisierung sinnvoll ist und das Gesetz inskünftig auch zwingend Pau­scha­len vorschreibt. Der Einbezug respektive die Beurteilung und Stellungnahme durch die Fach­ge­sellschaften ist für die FMH bei der Erarbeitung von ambulanten Pauschalen eine zwingende Voraussetzung. Die FMH wird sich aktiv dafür einsetzen, dass sich das Pauschalensystem auf homogene und gut abgrenzbare ärztliche Leistungen beschränkt und künftig – nach den ge­machten Erfahrungen und aufgrund einer besseren Datenlage – sukzessive weitere Leistungen pauschalisiert werden können. Der Entscheid, was aus der Vernehmlassung in die Einreichungs­version der ambulanten Pauschalen einfliesst, obliegt jedoch der sts SA. Diese Arbeiten sollen bis Ende Juni 2023 abgeschlossen sein, damit im Anschluss die jeweiligen Gremien der Tarifpartner darüber befinden können. Bei der FMH wäre dies die Delegiertenversammlung im Septem­ber 2023.

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