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10.02.2023 – TARDOC ist bereit zur Nachreichung

TARDOC ist bereit zur Nachreichung

Infoletter 1/2023 vom 10.2.2023

Der Bundesrat hat in seinem Entscheid vom 3. Juni 2022 und den anschliessenden Gesprächen unmissverständlich dargelegt, dass TARDOC materiell genehmigungsfähig ist, sofern eine An­passung der Kostenneutralität erfolgt und die Konzepte zur Behebung der noch bestehenden Mängel vorliegen. Damit sind die Arbeiten für TARDOC übersichtlich und bedingen keine um­fassende Projektorganisation. Eine Involvierung der Fachgesellschaften in Form von Arbeits­gruppen war bei der Finalisierung der TARDOC-Auflagen damit nicht notwendig, da substanziell keine Änderungen an der Nomenklatur und der Leistungstarifierung vorgenommen wurden.

Die Konzepte zur Behebung der materiellen Mängel wurden innerhalb der ats-tms AG in den letzten Monaten erarbeitet und liegen vor. Der Verwaltungsrat der ats-tms AG hat diese im Dezember 2022 verabschiedet. Konkret geht es um folgende Konzepte:

  • Konzept Arbeitszeit / Referenzeinkommen
  • Konzept Revision Kostenmodelle und SUK-Satz
  • Konzept Revision Tarifwirksamkeitsindex
  • Konzept Erhebung Minutagen
  • Konzept langfristiges Monitoring (ohne Korrekturfolgen)

Das Departement Ambulante Versorgung und Tarife konnte seine Inputs in der Steuerungs­gruppe und auf Stufe Verwaltungsrat einbringen und kann sich mit diesen Konzepten ein­verstanden erklären.

Anpassung Kostenneutralitätskonzept

Der Bundesrat hat in seinem Schreiben vom 3. Juni 2022 klar festgehalten, dass die Kosten­neutralität zwingend die Vorgaben des Bundesrates erfüllen muss, damit eine Genehmigung erfolgen kann.

Die FMH und curafutura führten in den letzten Monaten Verhandlungen zur Anpassung des bestehenden Kosten­neutralitäts­konzeptes. Das Grundprinzip wurde dabei belassen und es wurden nur Anpassungen bezogen auf die bundesrätlichen Vorgaben vorgenommen. Folgende zentralen Anpassungen wurden umgesetzt:

  • Es wird der gerechnete EF von 0.82 zur Anwendung gebracht.
  • Während der Phase der dynamischen Kostenneutralität beträgt das Kostenwachstum von TARDOC maximal 2% pro Jahr im Vergleich zum Referenzjahr. Neu gelten als Referenz­grösse aber die TARDOC-Kosten pro Versicherter.
  • Die Phase der dynamischen Kostenneutralität gilt so lange, bis die wesentlichen Mängel von TARDOC gemäss Prüfbericht des BAG sowie die entsprechende Version von TARDOC vom Bundesrat genehmigt ist und der Bundesrat die ambulanten ärztlichen Pauschalen genehmigt hat.
  • Als Referenzjahr wird das Jahr 2024 festgelegt.
  • Um die von Politik und Verwaltung gewollte Verlagerung von stationären Leistungen zu ambulanten Leistungen (AVOS) zu fördern wird eine allfällige Reduktion des stationären Volumens (SwissDRG, Tarpsy und ST Reha) zugunsten von TARDOC angerechnet, wenn der Korridor pro versicherte Person verlassen wird.

Der Rest des Konzeptes bleibt methodisch gleich, inkl. der sektoriellen Betrachtung in der Kompensationsphase.

Weiteres Vorgehen

Die Delegiertenversammlung der FMH vom 1. Februar 2023 hat nun die vorliegenden Konzepte zur Behebung der Mängel nach Inkraftsetzung von TARDOC sowie das angepasste Kosten­neu­tralitäts­konzept gutgeheissen. Im ersten Quartal 2023 werden noch offensichtliche Fehler in TARDOC korrigiert. curafutura und die FMH wollen die erstellten bzw. angepassten Konzepte beim BAG zur Vorprüfung einreichen und in einem Dialogverfahren mit dem BAG die Inhalte daraus gemeinsam erläutern und diskutieren.

Der Entscheid über eine erneute Nachreichung von TARDOC wird voraussichtlich im zweiten Semester 2023 gefällt. Vorgesehen ist, dass sowohl TARDOC als auch die ambulanten Pau­schalen mit separaten Genehmigungsgesuchen im zweiten Semester 2023 durch alle Tarif­partner gemeinsam beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden.

Die Tarifpartner gehen davon aus, dass TARDOC damit endlich genehmigungsfähig ist und per Anfang 2025 eingeführt werden kann.

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