Die Analysenliste (AL) ist bis jetzt ein Amtstarif, der Tarif wird vom Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet. Die Motion 17.3969 der SGK-S «Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln», wurde vom Parlament am 19. September 2018 angenommen.
Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, eine Vernehmlassung zur Änderung des KVG durchzuführen, die vorsieht, den Tarifpartnern die Kompetenz zur Verhandlung der Tarife der Analysenliste (AL) zu übertragen. Die FMH hat zur Erstellung ihrer Stellungnahme die kantonalen Ärztegesellschaften und Fachgesellschaften konsultiert und zahlreiche Rückmeldungen erhalten. Der Grundtenor war Ablehnung oder Ablehnung mit Vorbehalt.
Der Gesetzesentwurf ist komplex: einerseits gibt er eine nicht verhandelbare Positivliste vor (was nicht gewünscht ist), andererseits sieht er eine Tarifverhandlung vor, also eine Tarifautonomie (was gewünscht wäre). Der nun vorliegende Gesetzesvorschlag entspricht nicht dem ursprünglichen Anliegen der Motionäre, nämlich dass die Tarifpartner nicht nur den Preis, sondern auch das Angebot des Analysenspektrums im Sinne der Förderung von Innovation verhandeln sollen. Daher lehnt die FMH die Gesetzesvorlage mit Vorbehalt ab.
Die Stellungnahme der FMH ist auf ihrer Website aufgeschaltet.
Bei allen Fachgesellschaften und kantonalen Ärztegesellschaften, die uns ihre Stellungnahmen haben zukommen lassen, möchten wir uns ganz herzlich für ihre wertvollen Inputs bedanken.