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08.11.2022 – QUALAB-Registrierung auf der Datenaustauschplattform (DAP)

QUALAB-Registrierung auf der Datenaustauschplattform (DAP)

Infoletter 5/2022 vom 8.11.2022

1999 wurde die QUALAB mit dem Namen «Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor» als einfache Gesellschaft gegründet. Ab 2017 wurde vom Vorstand der QUALAB unter Leitung eines Rechtsexperten eine Revision der QUALAB angestrebt. Die QUALAB wurde in einen Verein überführt und der Qualitätsvertrag mit den zugehörigen Anhängen (inklusive Konzepten, Datenaustauschplattform etc.) 2020 von der FMH unterzeichnet; dies nach Zustimmung der Delegiertenversammlung der FMH. Die QUALAB heisst damit seit Ende 2020 «Schweizerischer Verein für Qualitätsentwicklung im medi­zinischen Labor». Die Vertragspartner sind FAMH, FMH, H+, pharmaSuisse, santésuisse und MTK, aktuell (noch) ohne curafutura.

Gemäss altem QUALAB-Vertrag war vereinbart, dass die Leistungserbringer die QUALAB finanzieren, dies da in den Tarifen der Analysenliste die Qualitätssicherung (und zwar die externe Qualitätskontrolle, sprich Ringversuche) einberechnet ist. Aus logistischen Gründen hatten die Qualitätskontrollzentren einen «QUALAB-Betrag» bei der Anmeldung zu den Ringversuchen von den Laborbetreibern erhalten und diesen Betrag jährlich an die QUALAB weitergeleitet. Bei Erarbeitung der neuen QUALAB mit einer Datenaustauschplattform wurde entschieden, die Gebühr bei der jährlichen Registrierung  direkt bei der QUALAB einzuholen und nicht mehr den Zwischenschritt über die Qualitätskontrollzentren zu gehen. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche neue Gebühr, sondern sie wird nun via DAP, statt via Qualitätskontrollzentren, eingezogen. Diese Registrierungsgebühr und das ganze Finanzierungskonzept wurde ebenfalls 2020 verabschiedet. Neu wird die QUALAB seit 2020 zusätzlich noch für Aktivitäten in der Qualitätsentwicklung durch die Leistungs­erbringer und Kostenträgerverbände gemeinsam finanziert, da dies nicht in den Labortarifen einberechnet wurde.

Die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung bezieht sich auf das einzelne Labor und nicht auf einzelne ZSR-Nummern. Um Klarheit zu erhalten, wurde entschieden, den Labors eine eindeutige Labornummer zuzuteilen. Die Suche nach einer geeigneten Organisation, die Nummern stringent (möglichst ohne Fehlerquellen) vergibt und verwaltet, führte zu Refdata, welche bereits anderweitige GLN vergibt. Es wurde auch beschlossen, dass jedes Labor – unabhängig vom Labor-Typ – eine eigene GLN-Labor führen muss. Dies auch wenn die Ärztin bzw. der Arzt oder die Gruppenpraxis schon eine eigene GLN besitzt. Diese GLN-Labor wird bei der Registrierung auf der (DAP) jeweils zur eindeutigen Identifikation eingegeben. Sie ist lediglich eine Labornummer-Identifikationsnummer bei der Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung; sie muss und soll nicht bei der Abrechnung von ärztlichen Leistungen auf dem Rechnungsformular aufgeführt werden.  

QUALAB hat einen Newsletter zur Registrierung editiert und eine dazugehörige Anleitung. Es haben bereits einige Labors wertvolle Hinweise zur Anpassung der Registrierungsanleitung gegeben, entsprechend wird diese Anleitung laufend durch die QUALAB aktualisiert; die aktuellste Version findet sich jeweils unter folgendem Link. Die Registrierung muss bis Ende 2022 erfolgt sein. Da die ganze Registrierung mit Anforderung der GLN-Labor einige Zeit dauern wird, empfehlen wir unseren Mitgliedern, sich so schnell wie möglich zu registrieren. Bei allfälligen Fragen betreffend Registrierung wenden Sie sich bitte an die QUALAB: [email protected]

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