Finale Version 1.3.2 des TARDOC steht
Wie im letzten Infoletter 03/2023 berichtet, liegt die finale Version 1.3.2 von TARDOC bereit für die Beschlussfassung bei den Tarifpartnern und für die erneute Eingabe beim Bundesrat zur Genehmigung. Auf Basis des zugestellten Prüfberichtes des BAG von Mitte Juni 2023 haben curafutura und FMH Anpassungen am Kostenneutralitätskonzept vorgenommen und weitere offensichtliche Fehler im TARDOC korrigiert. Die Nomenklatur und Leistungsstruktur bleibt unverändert.
Die Version 1.3.2 von TARDOC kann im Tarifbrowser nachgeschlagen werden.
Ambulante Pauschalen in der Version 1.0 liegen vor
Nach der erfolgten Vernehmlassung der ambulanten Pauschalen erarbeitete die solutions tarifaires suisses SA (sts SA) bis Ende Juni 2023 die Version 1.0 der ambulanten Pauschalen. Eine finale Version 1.0 der ambulanten Pauschalen kann auf der Webseite der sts SA aufgerufen werden. Gemäss Informationen der FMH wurden die Rückmeldungen der Fachgesellschaften von der sts SA teilweise ernst genommen, allerdings nur dort berücksichtigt, wo es aufgrund der Datenlage angezeigt war.
Weiter hat die sts SA ihr Einverständnis gegeben, Qualitative Dignitäten auch bei den Pauschalen zu implementieren, sofern diese von der FMH bis Ende August 2023 erarbeitet vorliegen. Die FMH hat gemeinsam mit den Fachgesellschaften die Qualitativen Dignitäten pro ambulante Pauschale definiert und diese der sts AG zur Umsetzung in der Version 1.0 zugestellt.
Zudem hat die FMH in den letzten Wochen die Version 1.0 der ambulanten Pauschalen intensiv und differenziert analysiert und insbesondere aus Sicht der FMH eine Beurteilung der «Genehmigungsfähigkeit» der ambulanten Pauschalen anhand der vom BAG postulierten Vorgaben zu den ambulanten Pauschalen von Ende Juni vorgenommen. Diese Analyse und Beurteilung wird in den Antrag an die Delegiertenversammlung einfliessen.
Arbeiten in der OAAT AG
In den letzten Wochen fanden weitere Arbeitsgruppensitzungen mit den Gesellschaftern unter Leitung des Geschäftsführers Rémi Guidon statt betreffend Koordination der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen. Dabei steht insbesondere das übergeordnete Kostenneutralitätskonzept mit der Aufteilung des TARMED-Volumens und die Definition des Patientenkontakts bezüglich einer kohärenten Anwendung der beiden Tarifstrukturen im Vordergrund. Dies mit dem primären Ziel, die zwei Tarifwerke soweit aufeinander abzustimmen, dass eine gleichzeitige Anwendung ohne Einschränkungen möglich ist. Diese Arbeiten sollen im Verlauf des Septembers abgeschlossen werden können, damit auch diese Konzepte den internen Gremien zur Beschlussfassung als Gesamtpaket vorgelegt werden können.
Parallel werden die Vorarbeiten an die Hand genommen, dass die ursprünglichen zwei Tariforganisationen die Vermögenswerte (Tarifstrukturen, Tools, Daten und Personal) an die OAAT AG per Ende Jahr 2023 übertragen und damit diese anschliessend liquidiert und aufgelöst werden können. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die OAAT AG ab Januar 2024 die einzige Tariforganisation sein wird, welche mit der Entwicklung und Pflege der ambulanten ärztlichen Tarife beauftragt ist.
Weiterer Zeitplan und Vorgehen
Bis Mitte November 2023 fassen die Tarifpartner ihre interne Beschlüsse zu den beiden Tarifstrukturen ambulante Pauschalen und TARDOC, sowie den übergeordneten Konzepten als Gesamtwert. Noch in diesem Jahr sollen diese anschliessend dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden.
Da die übergeordneten Konzepte bis Ende August 2023 noch nicht vorgelegen haben, war es der FMH nicht möglich, der Delegiertenversammlung im September bereits das Paket zur Beschlussfassung vorzulegen. Entsprechend wird das Paket der Delegiertenversammlung von Ende Oktober vorgelegt.